Abwasser
Abwasser ist von den Gemeinden so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dies geschieht durch Sammeln in Kanälen, Behandeln in Kläranlagen und Einleiten des gereinigten Abwassers in den Vorfluter (Gewässer) bzw. durch schadloses Versickern (z. B. Niederschlagswasser).
Der Geschäftsteil Kommunales Abwasser wirkt u.a.
- bei der fachtechnischen Beurteilung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen
- bei der Prüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden
- durch Bauüberwachung und -abnahme sowie
- durch Beratung
mit, dieses Ziel zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt sind fachtechnische Stellungnahmen zu Baugesuchen und zu Bauleitplänen.
Belastete Abwässer aus Industrie und Gewerbe können Mensch und Umwelt gefährden und direkt die Qualität unserer Gewässer beinflussen. Durch den Einsatz geeigneter Produktionstechniken sollen Abwasseranfall und Schadstoffbelastung von vornherein gering gehalten werden; nur die dann noch zwangsläufig anfallenden Abwässer bzw. die darin enthaltenen Schadstoffe müssen in entsprechenden Abwasseranlagen nach dem jeweiligen Stand der Technik behandelt werden. Die Sicherstellung der Qualität der Abwasserbehandlung und die Kontrolle der Anlagen liegt vor allem in den Händen der Betreiber. Wir überprüfen stichprobenhaft die Zuverlässigkeit dieser Eigenkontrollen und die Einhaltung der für die Anlage genehmigten Grenzwerte.
Abwasserbeseitigung durch Städte und Gemeinden
Abwasser ist von den Gemeinden so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dies geschieht durch Sammeln in Kanälen, Behandeln in Kläranlagen und Einleiten des gereinigten Abwassers in ein Gewässer.
Als Abwasser bezeichnen wir heute ganz allgemein Wasser, das durch den Gebrauch in privaten, Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe oder Industrie verunreinigt und abgeleitet wird. Aber auch das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser, z.B. von Dach- Hof- und Straßenflächen, wird als Abwasser bezeichnet.
Ziel der Abwasserbehandlung ist, die Belastung der Gewässer so gering wie möglich zu halten. Der Lebensraum Gewässer muss für Pflanzen, Tiere und den Menschen geschützt werden. Bei Einleitung von ungeklärtem Abwasser in ein Gewässer kommt es zu einer starken Sauerstoffzehrung und vermehrtem Algenwachstum. Dadurch kann das Gewässer „umkippen“ und die im Gewässer vorhandenen Lebewesen ersticken.
Im Landkreis Calw gibt es derzeit 18 kommunale Kläranlagen mit einer Gesamtausbaugröße von rund 301.800 Einwohnerwerten. Sie sind mit einer mechanischen und biologischen Reinigung ausgestattet und erfüllen insgesamt die gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserreinigung. Spurenstoff eliminierende Reinigungsstufen sind im Landkreis noch nicht in Betrieb. Eine gesetzliche Vorschrift besteht noch nicht. An Kläranlagen die in kleinere schwache Gewässer einleiten werden aber schon derzeit erhöhte Anforderungen gestellt, damit die Gewässerqualität gewährleistet ist.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) wird jährlich ein Leistungsvergleich der Kläranlagen durchgeführt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und können auf der Homepage der DWA unter „Nachbarschaften-Kläranlagennachbarschaften“ abgerufen werden. Dieser Leistungsvergleich wird bereits seit 45 Jahren durchgeführt und sichert die gute Ablaufqualität der kommunalen Kläranlagen.
Abwasserbeseitigung durch Privatpersonen
Im Landratsamt Calw wird das Abwasser von derzeit etwa 800 Einwohnern dezentral entsorgt. Die dezentrale Abwasserbeseitigung muss in geschlossenen Gruben (wasserdicht, ohne Überlauf) oder in Kleinkläranlagen erfolgen. Die vor Jahren noch üblichen Dreikammergruben sind nicht mehr zulässig. Bei allen Anwesen mit dezentraler Abwasserbeseitigung (auch bei landwirtschaftlichen Anwesen) muss der Schlamm aus Kleinkläranlagen sowie das Abwasser aus geschlossenen Gruben grundsätzlichen über leistungsfähige Kläranlagen entsorgt werden. Hier gilt die Satzung der zuständigen Kommune.
Ziel ist es, derzeit dezentral entsorgte Anwesen mit vertretbarem Aufwand an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Hierzu können Zuschüsse über das Landratsamt Calw beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt werden.
Nach dem Wegfall des landwirtschaftlichen Privilegs darf das häusliche Abwasser von landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr direkt in die Güllegrube eingeleitet werden oder auf Felder ausgebracht werden. Auch hier gilt mittlerweile die dezentrale Abwassersatzung der Gemeinde.
Planung eines Hausanschluss
Die neue Eigenkontrollverordnung (EKVO) schafft den Einstieg in die Kontrolle von privaten Hausanschlussleitungen. Das für die Planung des Hausanschlusses beauftragte Büro ist nicht immer auf dem neusten Stand bezüglich eines normgerechten Hausanschlusses.
Aus bisherigen Untersuchungen hat sich ergeben, dass bei privaten Abwasserleitungen ein höheres Schadenspotenzial als im öffentlichen Bereich festzustellen ist.
Um eine spätere optische Kontrolle und Dichtheitsprüfung der Anlagen zu ermöglichen, sind bereits bei der Planung einige grundlegende Punkte zu berücksichtigen. Hier sind zu nennen:
1. Auf gute Zugänglichkeit der Leitungen achten.
2. Absperrmöglichkeiten vorsehen.
3. Keine Grundleitungen in der Bodenplatte. Empfehlung: Grundleitungen über Kellersohle.
4. Keine 90°-Bögen einbauen.
5. Klare Trennung zwischen öffentlichem und privaten Bereich: Anschluss der Leitungen an einen Kontrollschacht.
6. Anzahl der Abzweige und Grundleitungen generell minimieren.
7. Mit der Verlegung, Untersuchung oder Sanierung nur fachkundige Firmen beauftragen.
8. Beim Mischsystem ist das Regenwasser separat hinter der Rückstausicherung an den Hausanschluss anzuschließen.
9. Nur Abwasserrohre und Formstücke verwenden, die als Bauprodukt ein CE-Zeichen und ein Ü-Zeichen aufweisen.
10. Der Anschluss von Haus- oder Grundstücksdrainagen an die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht zulässig. Neben der damit verbundenen Fremdwasserproblematik wäre ansonsten die Gefährdung gegeben, dass Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation zurückstaut und über die Drainagen in den Untergrund versickert. Sind Drainagen erforderlich oder vorhanden, so sind diese z. B. über eine getrennte Leitung oder einen geeigneten Regenwasserkanal einem oberirdischen Gewässer zuzuleiten.
11. Lage der Entwässerungsanlagen einmessen und exakt und vollständig dokumentieren (Bestandsplan).
12. Bei neuen Abwasserleitungen nach Verlegung (vor Verfüllung des Rohrgrabens) eine erstmalige Dichtigkeitsprüfung und eine weitere nach Ablauf der Gewährleistungsfrist durchführen.
Fördermöglichkeiten im Abwasserbereich
Das Landratsamt Calw hat über das Regierungspräsidium Karlsruhe die Möglichkeit für Private und Kommunale Maßnahmen (Antragsformular und Richtlinien) Fördermittel zu erhalten. Hier gelten die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft FrWw bei den kommunalen Maßnahmen und das Unterstützungsprogramm Schlauch-Pumpe für private Abwassermaßnahmen (Förderbedingungen und Antragformular).
Bei privaten Maßnahmen sind alle Kosten für Kanalanschlüsse oder wenn ein Anschluss unverhältnismäßig teuer ist für eine Kleinkläranlage, förderfähig.
Bezüglich den Fördermöglichkeiten informieren Sie die zuständigen Sachbearbeiter.