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Großraum- und Schwerverkehr

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung (bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen) befördern.

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt (beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt). Sie müssen ein vorgeschriebenes Formular verwenden.

Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr", hier der entsprechende Link: VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr