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Spitze auf dem Land

Bei dem Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) „Spitze auf dem Land: Technologieführer für Baden-Württemberg“ handelt es sich um eine Sonderlinie des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), welche um Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) aufgestockt werden.

Wie unterscheidet sich Spitze auf dem Land vom regulären ELR?

Es winken unter bestimmten Voraussetzungen der doppelte Fördersatz (20 Prozent) und die doppelte Höchstfördersumme (400.000 Euro). Antragsberechtigt sind nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern mit Sitz in Kommunen des Ländlichen Raums im engeren Sinne gemäß des Landesentwicklungsplans. Dies sind im Landkreis Calw die Kommunen Altensteig, Bad Teinach-Zavelstein, Ebhausen, Enzklösterle, Egenhausen, Haiterbach, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Rohrdorf und Simmersfeld. Interessenten aus anderen Kommunen können leider nicht berücksichtigt werden. Ihnen steht das reguläre ELR offen.

Die antragstellenden Unternehmen sollten außerdem das „Potential zur Technologieführerschaft“ in ihrem jeweiligen Marktsegment haben, d.h. durch Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu den bundesweit/international führenden Wettbewerbern zählen oder durch die Investition zu dieser Gruppe aufschließen können.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.

Was gilt es zu beachten?

Durch die Verwendung von Mitteln aus dem EFRE steigen auch die Ansprüche an die zur Förderung vorgeschlagenen Investitionen und die Nachweispflichten der Antragsteller: Neben dem Ausfüllen des Antragsformulars müssens eine belastbare Kostenschätzung sowie aussagekräftige Planungsunterlagen beigefügt werden. Um eine Chance auf Förderung zu haben, müssen zusätzlich ein formloses aber umfangreiches Unternehmsprofil sowie eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten sein. Desweiteren wird die Erreichung von EFRE-Zielindikatoren erhoben. Sie finden die entsprechenden Hilfestellungen auf der Seite der Regierungspräsidien.

Wegen der erhöhten Anforderung ist eine enge Beratung vor und Begleitung während der Antragstellung unabdingbar. Kommen Sie deshalb bitte rechtzeitig auf uns zu, damit wir das weitere Vorgehen besprechen und offene Fragen klären können.

Wann und bei wem kann ein Antrag eingereicht werden?

Das Einreichen von Anträgen auf Förderung über Spitze auf dem Land ist laufend möglich. Die Projektbewertung erfolgt jeweils halbjährlich im Anschluß an die Stichtage 28. Februar und 31. August. Einzureichen sind die Unterlagen in fünffacher Ausfertigung (jeweils mit Originalunterschriften!) bei Ihrem ELR-Ansprechpartner in der Kommune.

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