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Landschaft Welle
19.01.2023

Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Tübingen

Schon im vergangenen Jahr gab es europaweit und auch in Deutschland zahlreiche Geflügelpestausbrüche sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel. 

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt, ist eine durch Influenzaviren hervorgerufene, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Beim derzeitigen Infektionsgeschehen wurden Erreger der Subtypen H5 nachgewiesen. Der Erreger wird oft aus Osteuropa über Zugvögel, die in Mitteleuropa überwintern, eingetragen. Durch Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel oder durch Kontamination von Gegenständen, Futter, Stiefel, Kot und Einstreu kann der Erreger in Nutzgeflügelhaltungen eindringen.

Anfang Januar wurden im Landkreis Tübingen 17 verendete Schwäne und ein Graureiher gefunden, bei denen das Virus nachgewiesen wurde. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart hat eine Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter in ganz Baden-Württemberg erlassen, da das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus als hoch gilt.

Die in der Allgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen umfassen unter anderem die Sicherung der Zugänge des Stalles, der Gebrauch von Schutzkleidung, eine Einrichtung zum Kleider- und Schuhwechsel sowie zum Waschen der Hände, Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Ställen sowie Schadnagerbekämpfung, da der Erreger auch durch Schadnager eingeschleppt werden kann. Diese Vorgaben gelten nun für alle Geflügelhalter im Landkreis Calw – auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren.

Der Wortlaut der Verfügung kann auf der Homepage des Ministeriums oder des Landratsamtes Calw eingesehen werden (Link).

Zudem sollte der Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln durch entsprechende Maßnahmen so weit wie möglich reduziert bzw. verhindert werden. Futtereinrichtungen für Hausgeflügel sollten nur geschützt oder im Stall angebracht werden, um keine Wildvögel anzulocken.

Für den gesamten Landkreis Tübingen und Teile vom Landkreis Reutlingen wurde zudem die Aufstallungspflicht für alles Hausgeflügel erlassen. Es besteht aktuell noch kein Grund zur Anordnung von weitergehenden Maßnahmen, wie z.B. einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Calw. Es sollte sich jedoch jeder Betreiber von Geflügelfreiland- und Volierenhaltungen schon jetzt überlegen, wie die Tiere im jeweiligen Bestand im Stall gehalten werden können, falls dies aufgrund der Änderung der Seuchenlage notwendig werden sollte. Es werden jedoch alle Geflügelhalter, die bisher nicht beim Landratsamt Calw registriert sind, aufgefordert, dies unverzüglich zu tun.

Bei weiteren Fragen kann die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamtes Calw unter der Telefonnummer 07051-160-121 oder unter der E-Mail-Adresse 21.info@kreis-calw.de kontaktiert werden.

Hintergrundinfo:

Umfangreiche Informationen zur Vogelgrippe findet man auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe sowie auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI):

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Kontakt

Valerie Nußbaum
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