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Landschaft Welle
06.02.2018

Baum- und Heckenschnitt noch bis Ende Februar erlaubt

Schnitt der Obstbäume auch darüber hinaus zulässig

Baumrodungen in der freien Landschaft und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig. Diese Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt. Durch das zeitlich befristete Verbot, Bäume und Hecken zu schneiden, sollen unter anderem die Lebensräume der Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit geschützt werden.

Forstwirtschaftliche Arbeiten sowie schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses von Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen unterliegen dagegen keiner kalendarischen Beschränkung, so ist z.B. auch der pflegende Obstbaumschnitt ganzjährig zulässig.

Gerade die Streuobstwiesen der Region sind Lebensraum für viele Vogel- und Insektenarten. Pflegemangel und Überalterung der Bestände bedrohen diese Vielfalt. Wenn auch weiterhin die Farbenpracht blühender Obstbäume die Landschaft prägen soll, ist immer wieder eine Verjüngungspflege notwendig. Wenn Bäume ausschlagen und Vögel ihre Nester bauen, sollte aber auch auf den Obstwiesen Ruhe eintreten.

Für Naturdenkmale oder Bäume in Schutzgebieten gelten teilweise weitergehende Vorschriften. Bei Bäumen mit Höhlen oder Nestern, die Vögeln und Fledermäusen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen, ist auch das besondere Artenschutzrecht zu beachten.

Weitere Tipps und Hinweise zur Gehölzpflege sind bei der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Calw unter der Telefonnummer 07051160-951 erhältlich, zum Thema Streuobstpflege gibt die Streuobst-Initiative Calw-Enzkreis-Freudenstadt unter der Telefonnummer 07452 6003863 Auskunft.

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