Bedenkliche Entwicklung der Wasserstände in den Gewässern des Landkreises
Das Landratsamt Calw bittet um größte Zurückhaltung bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen
Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis Calw sind aufgrund der bisher trockenen Witterung bereits jetzt schon auf kritische Werte gesunken. Lokale Regenschauer tragen kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei, da die Niederschläge von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden. Auch die mittelfristigen Wetterprognosen gehen nur von geringen Niederschlägen aus. Die Wasserstände und Abflüsse könnten deshalb in den kommenden Monaten noch niedriger ausfallen. Deshalb sind kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich.
Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamts Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen.
Demnach ist das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Das Entnehmen in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau ist ebenfalls erlaubt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine Entnahmeerlaubnis des Landratsamts als untere Wasserbehörde vorliegt. Auch Inhaber derartiger Erlaubnisse werden gebeten, mit Rücksicht auf die Trockenheit nur sparsam Wasser zu entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen sowie insbesondere Brunnen zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken.