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Landschaft Welle
08.04.2020

Corona-Fälle in mehreren Alten- und Pflegeheimen sowie einer Reha-Klinik im Kreis Calw

Landrat Riegger: „Ausgangsbeschränkung in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf keine leichte, aber richtige Entscheidung“

Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe zählen zur besonders gefährdeten Corona-Risikogruppe. Denn unter Berücksichtigung ihrer Altersstruktur und/oder oftmals bestehender Vorerkrankungen muss hier im Falle einer Infektion mit schweren und schwersten Krankheitsverläufen gerechnet werden.

Um ebendiese Personengruppe bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen und das Einschleppungsrisiko des Erregers SARS-CoV-2 in die Häuser so weit wie möglich zu reduzieren, ist die Kreisverwaltung bereits frühzeitig mit der dringenden Empfehlung eines Besuchsverbots sowie weiterer Maßnahmen auf die Alten- und Pflegeheime, akutstationäre Einrichtungen sowie Reha-Einrichtungen im Kreis zugegangen. Durch die Mitte März veröffentlichte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 wurden alle nicht zwingend erforderlichen Zutritte und Besuche sowie Veranstaltungen und Gruppenangebote in den entsprechenden Einrichtungen untersagt.

„Leider konnte trotz dieser Bemühungen nicht verhindert werden, dass sich das neuartige Coronavirus auch in den Alten- und Pflegeheimen im Kreis Calw ausbreitet. Derzeit sind uns insgesamt 47 bestätigte Corona-Fälle bei Bewohnern und Beschäftigten bekannt. Dabei verteilen sich 37 Fälle auf acht der insgesamt 40 stationären Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und zehn Fälle auf eine der neun ambulant betreuten Wohngruppen im Kreis. Derzeit stehen zwei Pflegeheime bis auf weiteres unter Quarantäne. Des Weiteren wurde auch für eine Reha-Klinik eine Quarantäneanordnung ausgesprochen, nachdem dort rund 60 nicht aus dem Kreis stammende Patienten positiv getestet wurden“, schildert Landrat Helmut Riegger die Situation.

Wie er hervorhebt, befinden sich die betroffenen Einrichtungen im intensiven Austausch mit den zuständigen Behörden und stimmen das Vorgehen zur bestmöglichen Versorgung der Erkrankten und der Isolierung potentieller Kontaktpersonen ab. Die aktuelle Quarantäneanordnung bedeutet für die Bewohner bzw. Patienten der betroffenen Einrichtungen, dass sie isoliert untergebracht werden. Für die Mitarbeiter gilt eine erweiterte Quarantäneanordnung. Sie dürfen ihre Wohnung nur verlassen, um ihrer Tätigkeit in der Einrichtung nachzugehen. Denn gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts darf Personal, das geschützten Kontakt zu bestätigten Corona-Fällen hatte, unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs weiterarbeiten. Dabei muss auf dem Weg zur / von der Arbeitsstätte die Einhaltung des Kontaktverbots zu weiteren Personen sichergestellt sein.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Erreger zumindest zum Teil durch Bewohner, die sie sich den Tag über ohne Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen außerhalb der Einrichtung aufgehalten haben, selbst in die Heime eingebracht wurde.

„Daher befürworte ich die jüngste Entscheidung der Landesregierung zur Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime. Dass für die Bewohner bis auf weiteres ein Verlassen der Einrichtung nur noch in begründeten Ausnahmefällen wie beispielsweise für Arztbesuche möglich sein wird, ist ohne Zweifel eine tiefgreifende Entscheidung. Dennoch ist sie in der aktuellen Situation zwingend erforderlich, um nicht weitere besonders gefährdete Personen einem erhöhten Risiko auszusetzen“, erläutert der Kreischef.

Darüber hinaus werden derzeit in den entsprechenden Einrichtungen im Kreis Calw in verstärktem Maße Testungen auf eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) durchgeführt.

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