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Landschaft Welle
14.02.2019

Drei Millionen Euro Strukturförderung für den Landkreis Calw

Aktivierung innerörtlicher Potenziale im Fokus der Förderung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)

Der Startschuss für 50 Projekte im Landkreis Calw, die durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden, ist heute (14.02.2019) mit der Entscheidung über die Aufnahme in das Programmjahr 2019 gefallen.

Für ländlich geprägte Kommunen ist das ELR eines der wichtigsten Instrumente, um ein vitales und lebenswertes Umfeld zu schaffen. Das Land Baden-Württemberg setzt sich zum Ziel, durch das ELR Ortskerne lebendig zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, die wohnortnahe Versorgung zu sichern sowie attraktive und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Für das aktuelle Programmjahr erhält der Landkreis Calw rund drei Millionen Euro vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

„Die Förderung durch das ELR löst dieses Jahr wieder einen enormen Investitionsschub aus, der unsere Kommunen nachhaltig stärkt“, freut sich Landrat Helmut Riegger über die zugewiesenen Fördermittel.

Die 50 geförderten Projekte verteilen sich auf 17 Kreiskommunen. Da das Land den Schwerpunkt der Förderung auf den Bereich „Wohnen“ gelegt hat, wurden aus diesem Bereich die meisten Vorhaben berücksichtigt: 44 der geförderten Projekte sind Wohnbaumaßnahmen oder dienen der Verbesserung des Wohnumfeldes. Darunter fällt zum Beispiel die Umnutzung der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in Gechingen zu Wohnraum. Dadurch wird Leerstand beseitigt und vorhandene Bausubstanz sowie das Ortsbild aufgewertet.

Im gewerblichen Bereich schafften es vier Projekte in die Förderrunde. Unter anderem wurde die Verlagerung eines Betriebes aus einem Wohngebiet in das Gewerbegebiet auf der Strazel in Neubulach sowie die Erweiterung eines Formenbau-Betriebs in Rohrdorf gefördert.

Mit der Integration des Kindergartens Würzbach in die Grundschule und dem Umbau des Bürgerhauses in Simmersfeld-Aichhalden werden zwei kommunale Projekte gefördert.

Zur Förderbandbreite des ELR gehören aus dem Bereich „Wohnen“ Umnutzungen und Sanierungen von Gebäuden sowie Abbrüche und Neuordnungen als Projekte von Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen. Weitere Förderbereiche sind „Kommunale Gemeinschaftseinrichtungen“ und „Arbeiten“. Existenzgründungen oder die Verlagerung von Betrieben aus Ortsmitten in Gewerbegebiete werden im Bereich „Arbeiten“ prioritär gefördert. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur haben ebenfalls eine hohe Priorität.

„Es ist wichtig, dass die Ortskerne lebendig bleiben und die vorhandene Bausubstanz in unseren Kommunen wieder reaktiviert wird. Das ELR bietet dabei Projektträgern die Möglichkeit, einen Zuschuss vom Land für die Realisierung ihres Projekts zu bekommen“, so der Kreischef.

Das ELR ist ein Wettbewerbsprogramm und wird einmal jährlich von der Landesregierung ausgeschrieben. Die nächste Antragsfrist ist für September 2019 vorgesehen.

Interessierte können sich an die ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, Janina Müssle, Telefonnummer 07051 160-280 bzw. E-Mail Janina.Muessle@kreis-calw.de, wenden oder sich im Internet unter www.kreis-calw.de/ELR bzw. direkt bei ihrer Kommune informieren.

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