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Landschaft Welle
15.05.2020

Entlastung für die Eltern - Land übernimmt Eigenanteile für zwei Schülermonatskarten

Das Landeskabinett hat am 12. Mai 2020 entschieden, dass Familien mit schulpflichtigen Kindern von den Kosten der aufgrund der Corona-Maßnahmen während zwei Monaten nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzten Schüler-Abos entlastet werden. Zuvor hatten sich die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU mit dem Verkehrs- und Finanzministerium auf dieses Vorgehen verständigt, um die Kündigungen von Schüler-Abos zu verhindern.

„Es ist zu begrüßen, dass das Land hier Mittel zur Entlastung der Familien bereitstellt, die gleichzeitig dazu dienen, den Unternehmen im ÖPNV Einnahmen zu sichern. Gerade mit Blick auf die aktuelle Situation, in der die Unternehmen das komplette Angebot fahren, aber lediglich ein Bruchteil der Fahrgäste davon Gebrauch macht, bedarf es solcher Lösungen“, so Landrat Helmut Riegger.

Im Tarifgebiet der Verkehrsgesellschaft VGC bedeutet dies, dass die Eigenanteile für die Monate Mai und Juni 2020 nicht abgebucht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die monatlichen Kosten für die Monate März und April von den Eltern bezahlt und die Abos nicht gekündigt wurden.

Schüler-Abos mit den ermäßigten Monatskarten gelten nach den Tarifbedingungen der Verkehrsverbünde für ein gesamtes Schuljahr. Im VGC-Bereich besteht die Möglichkeit, einzelne Monatskarten zurückzugeben, sofern die Schülerinnen und Schüler sich dafür entscheiden, in den Sommermonaten mit dem Rad zu fahren oder in Ferienmonaten lieber Einzelfahrscheine zu lösen.

Hierfür gelten jedoch jeweils für ein Halbjahr im Voraus festgelegte Rückgabefristen, so dass die Verkehrsunternehmen auch verlässliche Planungsgrundlagen haben. Diese waren, als die Schulen aufgrund der Corona-Maßnahmen Mitte März 2020 geschlossen wurden, bereits abgelaufen. Die monatliche Rate für den Monat April wurde deshalb abgebucht, der Monat Mai bereits ausgesetzt. Mit dem außerordentlichen Finanzierungsbeitrag des Landes, das hierfür insgesamt 36,8 Millionen Euro zur Entlastung der Eltern aufwendet, wird es möglich, auch die Eigenanteile für den Monat Juni 2020 nicht zu belasten.

Während der Schulschließungen sind die Verkehrsunternehmen im Landkreis Calw nach dem Fahrplan „schulfreie Tage“ gefahren. Seit Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 4. Mai 2020 wird wieder überall nach dem Fahrplan „Schultage“ gefahren. Auch wenn die Dienste nicht von allen Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen werden, fallen bei den Verkehrsunternehmen die vollen Kosten an. Die Entscheidung der Landesregierung entlastet deshalb nicht nur die Eltern, sondern trägt mit zur Stabilisierung des öffentlichen Nahverkehrs gerade auch in ländlichen Regionen wie dem Landkreis Calw bei.

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