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Landschaft Welle
21.07.2020

Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind zur selbstständigen Beschaffung von Schutzausrüstung aufgerufen

Die Auslieferung von Corona-Schutzausrüstung über Land und Landratsamt wird demnächst eingestellt. In Vorbereitung auf eine zweite Infektionswelle appelliert die Kreisverwaltung an die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Kreis, rechtzeitig selbstständig Schutzausrüstung zu beschaffen.

Derzeit ist die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Calw erfreulicherweise relativ gering. Experten befürchten allerdings für den Herbst eine zweite Infektionswelle. Da die Auslieferung von Schutzausrüstung über das Sozialministerium Baden-Württemberg und das Landratsamt Calw demnächst eingestellt wird, liegt die Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung wieder in der Verantwortung der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bzw. ihrer Träger.

Deshalb rät die Kreisverwaltung selbigen dringend, sich in Bezug auf die Beschaffung und Bevorratung von Schutzkleidung rechtzeitig auf eine eventuelle zweite Infektionswelle vorzubereiten. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass eine kurzfristige Beschaffung im Ausbruchsfall oft nicht möglich ist.

Insgesamt ist eine Bevorratung von mindestens drei Wochen für eine Ausbruchssituation mit hohem Verbrauch anzustreben. Unabhängig davon empfiehlt die Kreisverwaltung, die im Normalbetrieb (ohne Ausbruchsgeschehen) benötigte Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel für mindestens acht Wochen zu bevorraten.

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