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Landschaft Welle
11.03.2021

Haushalt 2021 des Landkreises Calw genehmigt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 17. Februar 2021 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 des Landkreises Calw einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Immobilien der Kreiskrankenhäuser Calw und Nagold“, „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Calw“ und „Breitband Landkreis Calw“ für das Wirtschaftsjahr 2021 bestätigt und genehmigt.  

Die Haushaltssatzung des Landkreises Calw für das Jahr 2021 wurde am Samstag, 27. Februar 2021 im Schwarzwälder Boten öffentlich bekannt gemacht und von Montag, 01. März bis Dienstag, 09. März 2021 in der Abteilung Finanzen und Beteiligungen öffentlich ausgelegt.

Für den Haushalt 2021 sind im Ergebnishaushalt Erträge i.H.v. ca. 204 Mio. EUR und Aufwendungen von ca. 203 Mio. EUR sowie in Finanzhaushalt Einzahlungen i.H.v. ca. 202 Mio. EUR sowie Auszahlungen von ca. 196 Mio. EUR festgesetzt.

Somit liegen nun für den Landkreis Calw (Haushaltsplan) sowie für seine Eigenbetriebe (Finanzplanungen der Wirtschaftspläne) die rechtlichen Voraussetzungen vor, ihre Ansätze für das Haushaltsjahr 2021 zu bewirtschaften.

Unter folgendem Link können Sie den Haushalt 2021 direkt aufrufen:

Haushalt 2021 Kern+EB Immob+AWB+EB Breitband (PDF, 16.4 MB)

Hinweis: das Gesamtwerk im PDF-Format hat 892 Seiten!

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