Direkt zu:
Landschaft Welle
02.11.2017

Krisenmanagementplanung ist Pflichtaufgabe der Kommunen

Vertreter von Kommunen aus den Kreisen Calw und Freudenstadt besuchen Workshop zur Hochwasseralarm- und Einsatzplanung

Vertreter von neun Kommunen des Landkreises Calw und acht Kommunen des Landkreises Freudenstadt erhielten kürzlich in einem zweitätigen Workshop im Haus des Gastes in Waldachtal praktisches Rüstzeug für die Erstellung ihrer ortsspezifischen Hochwasseralarm- und Einsatzpläne.

Für die Hochwasservorsorge wird ein praxiserprobtes Krisenmanagement benötigt. Diese Notwendigkeit haben die Unwetter-Ereignisse im Mai 2016, unter anderem in Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall, einmal mehr auf dramatische Weise gezeigt. Um Risiken für Menschenleben, Sachwerte und Folgeschäden wie beispielsweise die Unterbrechung von Produktionsabläufen erheblich zu vermindern, bedarf es einer guten Hochwasservorsorge. Vermindern heißt dabei nicht verhindern, denn dies wird nie vollständig möglich sein. Auch mit technischem Hochwasserschutz ist keine absolute Sicherheit möglich. Der Grundsatz des Hochwasserrisikomanagements lautet deshalb: „Es soll möglichst wenig passieren“.

Hier spielen die Kommunen als Ortspolizeibehörde eine Schlüsselrolle und stehen gemäß Landeskatastrophenschutzgesetz in der Pflicht, Hochwasseralarm- und Einsatzpläne als Bestandteil des vorsorgenden Hochwasserschutzes zu erstellen. Darüber hinaus fördert das Land Baden-Württemberg technische Hochwasserschutzmaßnahmen nur noch, wenn ein aktueller Hochwasseralarm- und Einsatzplan in der Kommune vorliegt.

Vor diesem Hintergrund eröffnete Bürgermeister Winfried Abicht von der Stadt Mühlacker als Moderator der Hochwasserpartnerschaft für das Einzugsgebiet Enz / Nagold / Würm den Workshop „Kommunale Hochwasseralarm- und Einsatzplanung“. In Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg und der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung boten die Landratsämter Calw und Freudenstadt mit dem gemeinsamen Workshop praktische und konkrete Unterstützung, um die unabdingbare Aufstellung von Hochwasseralarm- und Einsatzplänen in den Kommunen voran zu bringen.

Christian Brauner, selbstständiger Risikomanager aus Horben bei Freiburg, führte die Teilnehmer von den wesentlichen Grundsätzen eines gut strukturierten Krisenmanagements über wichtige In-strumente für die Bewältigung von Krisen bis hin zu konkreten ortsbezogenen Schwerpunkten in der Alarm- und Einsatzplanung. Dabei betonte er, dass die Bewältigung von Krisen nur durch eine gute Führung der betroffenen Akteure zu gewährleisten sei. In der Kommune müssten klare Zuständigkeiten festgelegt, strategische Ziele formuliert und Maßnahmen gefunden werden, mit denen diese Ziele im Ernstfall erreicht werden können.

Am zweiten Workshop-Tag arbeiteten die Kommunen in jeweils eigenen Arbeitsgruppen an ihren konkreten örtlichen Betroffenheiten im Hochwasserfall. Bürgermeister, Mitarbeiter aus Bau- und Ordnungsämtern, Feuerwehrkommandanten und Bauhofmitarbeiter legten gemeinsam die Zuständigkeiten in ihrer Stabsorganisation fest. Hochwassergefahrenkarten stellen für den gesamten Landkreis flächendeckend überschwemmungsgefährdete Bereiche dar. Auf dieser Basis definierten die Teilnehmer die örtlichen Gefährdungsschwerpunkte und kritische Objekte, die im Rahmen der weiteren Planung besonders betrachtet werden müssen.

Diese Vorüberlegungen im Team sind besonders wichtig, denn bei Hochwasserlagen müssen mitunter folgenschwere Entscheidungen, wie beispielsweise über Evakuierungen, getroffen werden. Dabei sind insbesondere „empfindliche Einrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser zu betrachten.

Den Teilnehmern wurde deutlich, dass die ortsspezifische Konkretisierung und die endgültigen Festlegungen in der Hochwasseralarm- und Einsatzplanung nach dem Workshop kommunalpolitisch abgestimmt und regelmäßig fortgeschrieben werden müssen. Für die jeweiligen Gefährdungsschwerpunkte sind die erforderlichen Einzelmaßnahmen festzulegen. Diese müssen den jeweiligen Alarmstufen im Alarmstufenmodell des Hochwasseralarm- und Einsatzplans zugeordnet werden. Die verschiedenen Phasen im Alarmstufenmodell (Monitoring- oder Beobachtungsphase, Warnphase, Kontrollphase und Abwehrphase) können dabei durch unterschiedliche Indikatoren – zum Beispiel über die Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes, über Pegelstände oder lokale Indikatoren – ausgelöst werden.

Die Hochwasseralarm- und Einsatzplanung stellt eine Daueraufgabe dar und muss immer wieder an die veränderten Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben werden.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 645
Fax: 07051 795 645
E-Mail oder Kontaktformular