Landesweite Aufstallungspflicht in Baden-Württemberg
Aufgrund der Vogelgrippefälle bei Wildvögeln am Bodensee und im übrigen Deutschland hat sich die Gefahr der Einschleppung des Virus auch in die Region erhöht.
Deshalb ist es wichtig, eventuelle Tierseuchenherde bei Wildvögeln und bei Hausgeflügelhaltungen schnell zu erkennen, vor allem aber die Hausgeflügelbestände vor der Ansteckung zu schützen.
Das Landratsamt Calw hat daher eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen gegen die Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände erlassen.
Folgende Schutzmaßnahmen gelten ab sofort:
§ Aufstallpflicht
Alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder
Gänse sind ab sofort – zunächst bis zum 31. Januar 2017 – in geschlossenen Ställen zu halten.
Einem geschlossenen Stall gleich stehen Volieren, die nach oben durch eine überstehende,
dichte Abdeckung gegen den Eintrag von Kot oder ähnlichem und seitlich gegen das Eindringen von Vögeln gesichert sind.
§ Meldepflicht
Geflügelhaltungen, die noch nicht registriert sind, müssen unverzüglich der Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw unter Angabe der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere gemeldet werden.
Geflügelhalter müssen vermehrte Todesfälle in ihrem Bestand oder starken Rückgang der Legeleistung bei Hühnern dokumentieren und dem Landratsamt melden.
Jäger haben beim Auffinden verendeter Wildvögel (v. a. Wasservögel, Aas- und Greifvögel) die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamtes Calw zu informieren.
§ Hygienemaßnahmen
Beim Betreten der Geflügelhaltung ist betriebseigene Schutzkleidung zu tragen. Schuhe sind vor jedem Betreten zu wechseln oder zu desinfizieren. Auch die Hände sollten gereinigt werden.
§ Verbot von Geflügelmärkten und Geflügelschauen
Die vollständige Verfügung sowie weitere Informationen und den Antrag zur Registrierung als Nutztierhalter gibt es auch auf der Homepage des Landratsamts Calw unter www.kreis-calw.de.
Auskünfte erteilt die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst unter der Telefonnummer 07051 160-121 oder per E-Mail an 21.info@kreis-calw.de.