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Landschaft Welle
06.07.2020

Mit Feuerbrand befallene Obst- und Zierpflanzen können nur als Restabfall abgegeben werden

Die AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH (AWG) informiert, dass mit Feuerbrand befallene Obst- und Zierpflanzen nur als Restabfall abgegeben werden können

Mit Feuerbrand befallener Grünabfall kommt im Landkreis Calw immer mal wieder vor – aber wohin mit befallenen Pflanzen?

„Das mit Feuerbrand infizierte Material sollte möglichst direkt am Ort des Anfalls verbrannt werden. Auf diese Weise werden unnötige Transporte und damit eine zunehmende Verbreitung vermieden. Außerdem sollten die Schneidewerkzeuge nach dem Schnitt desinfiziert werden“, so Karin Röhm-Kubesch von der Streuobst-Initiative auf Anfrage von Susanne Weber, Gütesicherungsbeauftragte für Kompost der AWG.

Ist eine Verbrennung vor Ort nicht möglich, können Kleinmengen über die Restabfalltonne entsorgt werden. Für größere Mengen ist eine kostenpflichtige Abgabe als Restabfall auf den Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen möglich. Hierzu sollte das mit Feuerbrand infizierte Material in abgedeckten bzw. geschlossenen Behältern oder Säcken angeliefert werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Krankheit zwar nicht mehr meldepflichtig ist, Röhm-Kubesch von der Streuobst-Initiative im Landkreis Calw bei Fragen aber gerne weiterhilft. Sie ist unter der Telefonnummer 07053-7270 oder per E-Mail an kubesch@streuobst-initiative.de erreichbar.
Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Calw sind bei der Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 30 30 839 oder auch auf der Website unter www.awg-info.de erhältlich.

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