Neue Regelungen für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Einführung von Erlaubnis- und Weiterbildungspflichten
Zum 01.08.2018 tritt das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Damit verbunden tritt auch die neu Makler- und Bauträgerverordnung zum 01.08.2018 in Kraft.
Von der neu im Gesetz eingeführten Erlaubnispflicht sind alle gewerblichen Wohnimmobilienverwalter betroffen. Um die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen zu können, ist es notwendig einen Antrag beim Gewerbeamt des Landratsamtes zu stellen. Zusätzlich ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Auch neu ist die Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, welche für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gilt. Die Verpflichtung zur Weiterbildung gilt auch für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen.
Anträge auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO können ab 01.08.2018 gestellt werden. Anträge, die vor diesem Datum eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Die entsprechenden Formulare und weitere Informationen sind ab 01.08.2018 auf unsere Homepage unter https://www.kreis-calw.de unter dem Suchbegriff Makler verfügbar.