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Landschaft Welle
14.09.2016

Neuer Qualifizierungskurs für Tagesmütter und -väter

Eine neue Qualifizierungsrunde für Kindertagespflegepersonen startet im Oktober im Gemeindehaus Lemberg (Remigius) in Nagold. Der kostenfreie Einführungskurs findet an vier Tagen, am 17., 18., 27.10.2016, jeweils von 9 bis 17 Uhr und am 28.10.2016 von 9 bis 14 Uhr statt. Wer Interesse an diesem spannenden Berufsbild hat, sollte den ersten Schritt wagen und sich beim Fachdienst Kindertagespflege des Landratsamts unter der Telefonnummer 07051 160-146 melden, um am Qualifizierungskurs teilnehmen zu können.

Die Kindertagespflege ist ein qualitativ hochwertiges, flexibles und verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder von 0-14 Jahren. Sie hat viele Vorteile für Eltern, weil sie flexibel in Anspruch genommen werden kann und eine individuelle und familiennahe Betreuung bietet. Landrat Helmut Riegger wirbt deshalb anlässlich des Starts der neuen Qualifizierungsrunde für diesen Berufszweig: „Die Kindertagespflege wird den differenzierten Bedürfnissen von Kindern und Eltern gerecht. Familien brauchen zuverlässige, bedarfsgerechte Angebote der Kinderbetreuung. Ich freue mich deshalb über jede Frau und jeden Mann, die sich in diesem Bereich engagieren.“

Berufstätige Eltern und Eltern von Kindern, die einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben, können eine laufende Geldleistung beim Landratsamt beantragen, um das Honorar einer Tagespflegeperson bezuschusst zu bekommen.

Tagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis zur Ausübung dieser verantwortungsvollen Berufstätigkeit, die eine Eignungsüberprüfung voraussetzt. Ein Teil dieser ist die Qualifizierung über 160 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. Themen sind u.a. Pädagogik, Psychologie, Selbstmanagement und Kommunikation. Beworben wird aktuell der sogenannte Einführungskurs (die ersten 30 UE), der auch als Entscheidungshilfe dienen kann und nach dem unter Umständen ein praktisches Arbeiten als Tagesmutter/-vater bereits möglich ist.

Die Arbeit ermöglicht die unterschiedlichsten Dienstleistungskonzepte mit einem individuellen Gestaltungspotenzial. Bis zu fünf Kinder darf eine qualifizierte Tagespflegeperson ganztägig betreuen. Manche betreuen nur zwei oder drei Kinder an drei bis vier Tagen oder bieten nur die Vormittage als Betreuungszeit an. Jede Kindertagespflegeperson kann ihren zeitlichen Rahmen und die Gruppenstärke innerhalb der gesetzlichen Grundlagen selbst bestimmen und so Arbeit und eigenes Familienleben in Einklang bringen.

Die liebevolle, individuelle Förderung und Betreuung von Kindern im familiären Umfeld bildet das Herzstück dieses Arbeitsfeldes. Tagespflegepersonen müssen die Fähigkeit haben, das Kind in seiner Individualität wahrzunehmen und zu dessen Wohl zu handeln. Voraussetzung dafür sind Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit. Ebenso werden Gesprächsbereitschaft, Beziehungskompetenz und Konfliktfähigkeit im Profil einer Tagesmutter/ eines Tagesvaters gefordert und eine Bereitwilligkeit zur Offenheit und Reflexion vorausgesetzt.

Zur Tätigkeit als Tagespflegeperson gehört aber auch die Zusammenarbeit mit den Eltern innerhalb einer Erziehungspartnerschaft. Auch sollten Interessierte bereit sein, Unterstützungssysteme wahrzunehmen und mit dem Fachdienst Kindertagespflege des Landratsamts zu kooperieren. Die Professionalisierung dieses Arbeitsfeldes ist auf dem Vormarsch. Daher gehört sowohl die Entwicklung einer beruflichen Identität als Tagespflegeperson, wie auch die anfallenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen bürokratischen Aufgaben zur Tätigkeit von Tagesmüttern und Tagesvätern.

Der Landkreis Calw bietet selbstständigen Tagespflegepersonen sehr gute Konditionen für die Beratung, Begleitung und Vermittlung an, die durch die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kindertagespflege erfolgen. Die Qualifizierungskurse und Fortbildungen sowie die Möglichkeit einer individuellen Beratung zur Existenzgründung durch eine Betriebswirtin sind für Tagespflegepersonen aus dem Landkreis kostenfrei. Tagespflegepersonen werden durch den Landkreis und die Kommunen durch das „Landkreisfinanzierungsmodell“ besonders finanziell unterstützt.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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Pressearbeit
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