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Landschaft Welle
27.07.2018

Niedrige Wasserstände in den Gewässern des Landkreises

Das Landratsamt Calw bittet aufgrund der sommerlichen Trockenperiode um größte Zurückhaltung bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis haben aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung eine kritische Marke erreicht. Lokale Regenschauer tragen kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei, da die Niederschläge von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden. Auch die mittelfristigen Wetterprognosen gehen nur von geringen Niederschlägen aus, sodass eine Gefährdung von Fischen und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen ist. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich.

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamts Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen.

Demnach ist das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Das Entnehmen in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau ist ebenfalls erlaubt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine Entnahmeerlaubnis des Landratsamts als untere Wasserbehörde vorliegt. Auch Inhaber derartiger Erlaubnisse werden gebeten, mit Rücksicht auf die Trockenheit nur sparsam Wasser zu entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, beispielsweise zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Landratsamt Calw appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller, von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Brunnen, Seen und Teichen) abzusehen bzw. diese auf ein Minimum zu beschränken.

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