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Landschaft Welle
25.02.2016

Vortragsreihe zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung startet

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Was ist das überhaupt? Wozu ist das gut? Und brauche ich das auch? Mit diesem Thema beginnt am 2. März 2016, um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Neubulach eine mehrteilige Vortragsreihe der Betreuungsbehörde des Landratsamts Calw zu Vorsorgemaßnahmen.

Ein Unfall oder eine Erkrankung kann unvermittelt dazu führen, dass man sein Leben nicht mehr selbstbestimmt führen kann. Die verbreitete Annahme, dass in diesen Fällen nahe Angehörige oder vertraute Personen rechtliche Entscheidungen für einen treffen können, trifft nicht zu. Verschiedene gesetzliche Regelungen ermöglichen jedoch eine selbstbestimmte Vorsorge, durch die man festlegen kann, wer die eigenen Interessen dann in welcher Form vertreten wird.

Die Vortragsreihe informiert über die verschiedenen Aspekte einer richtigen Vorsorge für alle erwachsenen Menschen: General- und Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung und allgemeine Informationen über das Betreuungsrecht. Für den ersten Beitrag der Veranstaltungsreihe über General- und Vorsorgemaßnahmen konnte die Betreuungsbehörde den Notar Matthias Schönthaler als Referenten gewinnen. Nach dem fachlichen Vortrag stehen er und die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde für allgemeine Fragen zur Verfügung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Die nächsten Veranstaltungen zu diesem Thema finden am 13. April 2016 im Rathaus Simmersfeld sowie am 27. April 2016 im Rathaus Neuweiler jeweils ab 19.30 Uhr statt. Die Vorträge sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bei Fragen steht Gabriele Otte von der Betreuungsbehörde des Landratsamts Calw unter der Nummer 07051 160-217 zur Verfügung.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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Pressearbeit
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75365 Calw
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