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Menschen mit Behinderung

Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 DS-GVO Abteilung Gesundheit und Versorgung - Menschen mit Behinderung

Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und welche daher am Leben in der Gesellschaft nur beeinträchtigt teilnehmen können, haben die Möglichkeit die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu beantragen.

Auf der Website des  Service-Portals Baden-Württemberg finden Sie folgende Informationen:

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt finden Sie in der folgenden Auflistung. Die Zuordnung orientiert sich an dem Anfangsfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

Buchstaben Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
   
A-C, L, Q, U, Z Frau Schweizer
D-G, J, T, X Herr Lehmann
H, K, V Frau Kettner
I, M-P, R Herr Blaich
S, W, Y Frau Bitner

Sachgebietsleiterin: Frau Reich


Antragstellung:

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • bereits vorhandene Arztberichte
  • 1 Passbild

Merkblätter: siehe Randspalte