Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst ist ein Fachdienst innerhalb der Jugendhilfe und ist zuständig für Pflegekinder und Pflegefamilien.
Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes umfassen folgende Themen:
- die Überprüfung, Beratung und Qualifizierung von Pflegeelternbewerber
- Vermittlung von Pflegekindern
- Erteilung der Pflegeerlaubnis oder Pflegebescheinigung
- Alle Fragen rund um das Thema „Vollzeitpflege“, „Bereitschaftspflege“ und „Wochenpflege“
Was sollten Pflegeeltern mitbringen?
Um Pflegefamilie zu werden, benötigen Sie keine pädagogische Ausbildung. Wir suchen engagierte und verantwortungsbewusste Einzelpersonen, Paare und Familien, welche sich sowohl kurzfristig als auch langfristig die Aufnahme eines Pflegekindes vorstellen können. Folgende Fähigkeiten sollten Sie zusätzlich mitbringen:
- Freude am Umgang mit Kindern
- Offenheit, Toleranz, Konfliktfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- Geduld, Zeit und Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse eines Kindes
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern und dem Sozialen Dienst des Landratsamtes Calw
- ausreichenden Wohnraum
- Gelassenheit im Umgang mit ungewohnten Verhaltensweisen
- Toleranz und Verständnis für andere Lebensumstände
- Gesundheit und Belastbarkeit
Unsere Leistungen
- Teilnahme an einem Einführungsseminar (6 Abendtermine, 1 kompletter Tag)
- Beratung und Begleitung des Pflegeverhältnisses durch die Fachberatung der Kreisdiakonie Calw
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Pflegeeltern
- Teilnahme an Beratungsgruppen für Pflegeltern (Supervision)
- Monatliches Pflegegeld
Kontakt
Wir haben ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne über den QR-Code in der rechten Randspalte zu einem unverbindlichen Informationsgespräch bei uns an. Konkrete Anfragen können Sie gerne auch per Mail an: 41.pflegekinderdienst@kreis-calw.de senden.
Was bedeutet Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege und Wochenpflege?
Vollzeitpflege
Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, werden vom Jugendamt (Sozialer Dienst) nach Möglichkeit in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich und reichen von allgemeiner Überforderung der Eltern in der Erziehung, Vernachlässigung, häuslicher Gewalt, bis hin zu Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen. Die Kinder bringen daher oft viele belastende Erlebnisse und Erfahrungen mit in die Pflegefamilien. Sie benötigen ein Zuhause, in dem sie mit all ihren Schwierigkeiten angenommen werden. Sie brauchen eine Familie, durch die sie nicht nur Versorgung, sondern vor allem kontinuierlichen Halt, Verständnis und Geborgenheit erfahren. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie soll im Rahmen von Umgangskontakten möglichst erhalten bleiben.
Bereitschaftspflege
Aufgrund akuter Krisensituationen in Familien ist manchmal eine schnelle Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Bereitschaftspflegefamilie erforderlich. Dies bedeutet für die Pflegefamilie, dass der Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes und die Dauer der Unterbringung im Voraus nur bedingt planbar sind. Von Bereitschaftspflegeeltern ist daher ein hohes Maß an Flexibilität gefordert. Bereitschaftspflegeeltern sollten einerseits in der Lage sein, sich spontan auf die emotionalen Bedürfnisse eines jungen Menschen einzulassen, sie sollten sich andererseits aber auch nach kurzer Zeit wieder von diesem verabschieden können. Es finden in dieser Zeit in der Regel Besuchskontakte des Kindes oder Jugendlichen mit der Herkunftsfamilie statt, die von der Pflegefamilie mitgetragen werden müssen. Während der Unterbringung übernimmt die Bereitschaftspflegefamilie in enger Kooperation mit dem Jugendamt die Versorgung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen in einem zeitlich befristeten Rahmen. Das Jugendamt hat so die Möglichkeit und die Zeit, den weiteren Unterstützungsbedarf und die Perspektive für die jungen Menschen und deren Familien zu klären.
Wochenpflege
Die Wochenpflege bezeichnet eine Form der außerfamiliären Betreuung von Kindern und Jugendlichen, bei der diese über einen bestimmten Zeitraum, meist an mehreren Tagen in der Woche (meist die Werktage), bei einer Pflegefamilie untergebracht werden. Diese Maßnahme dient der Förderung und Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen, insbesondere wenn eine vorübergehende Entlastung der leiblichen Familie notwendig ist oder wenn das Kind in seiner ursprünglichen Familie nicht ausreichend gefördert werden kann. Die Wochenpflege kann eine Übergangslösung oder auch eine langfristige Unterstützung darstellen.
Kinder mit Behinderung suchen eine Pflegefamilie!
Aufgrund von geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen ist eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft für viele Kinder nur begrenzt möglich. Auch bei diesen Kindern kann es verschiedene Gründe geben, weshalb sie vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben und versorgt werden können.
Die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe suchen dann gemeinsam nach Lösungen.
Wenn Sie Interesse an der vorübergehenden oder dauerhaften Aufnahme eines Kindes mit Behinderungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten unverbindlich zu Bedarfen von Kindern mit Behinderung und möglichen Unterstützungsangeboten.
Ihr Kontakt bei Fragen rund um Kinder mit Behinderung:
Landratsamt Calw
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Telefon 07051 160-255