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Landschaft Welle
14.06.2018

Amnestie endet am 1. Juli

Das Landratsamt Calw weist darauf hin, dass am 1. Juli die Amnestieregelung zur Abgabe illegaler Waffen und Munition ausläuft.

Wer unerlaubt – also ohne waffenrechtliche Erlaubnis – im Besitz von Waffen oder Munition ist, kann diese bis dahin bei der zuständigen Waffenbehörde abgeben. Dabei bleibt sowohl die Abgabe als auch der Transport gebühren- und straffrei. Allerdings ist zu beachten, dass die Waffen nicht schussbereit, in geschlossenen Behältnissen und nur vollständig entladen und getrennt von Munition befördert werden dürfen.

Bislang sind aufgrund der Amnestieregelung in den Waffenbehörden des Landkreises Calw (Landratsamt Calw, Stadt Calw und Stadt Nagold) insgesamt 71 erlaubnispflichtige, nicht registrierte Schusswaffen straffrei abgegeben worden.

Bei Fragen steht die Abteilung Forst und Jagd im Landratsamt Calw als untere Waffenbehörde unter der Telefonnummer 07051 160-687 zur Verfügung. Wer illegale Waffen und/oder Munition abgeben möchte, sollte dort im Vorfeld einen Termin vereinbaren.

Da die großen Kreisstädte Calw und Nagold (mit der Stadt Haiterbach und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf) eigene Waffenbehörden haben, sollten sich deren Bürger allerdings an die Abteilung Öffentliche Ordnung, Stadt Calw, Tel. 07051 167240 bzw. an das Ordnungsamt Nagold, Tel. 07452 681250 wenden.

Hintergrund:

Ermöglicht wird die befristete Straffreiheit für die Abgabe nicht registrierter Waffen und Munition durch die zum 6. Juli 2017 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes. Mit der Amnestieregelung soll die Zahl der im Umlauf befindlichen illegalen Waffen verringert werden. Sie richtet sich unter anderem an Bürger, die beispielsweise durch eine Erbschaft ungewollt zu illegalen Waffenbesitzern wurden. Unter illegale Waffen fallen nicht nur Schusswaffen, sondern auch verbotene Gegenstände wie Schlagringe, Butterflymesser oder Wurfsterne. Die Befreiung von einer Strafe gilt allerdings nicht, wenn schon ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde oder wenn der Gesetzesverstoß bereits entdeckt und dem Waffenbesitzer bekannt war.

Im Gegensatz zur Amnestieregelung aus dem Jahr 2009 dürfen illegale Waffen und/oder Munition auch nicht an Berechtigte, wie beispielsweise Waffenhändler, Jäger oder Sportschützen, überlassen werden.

Abgegebene Waffen und Munition werden durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg vernichtet.

Die Gesetzesänderung sieht zudem strengere Aufbewahrungsvorschriften für Waffenbesitzer vor, die erstmalig nach dem 6. Juli 2017 eine waffenrechtliche Erlaubnis erlangen. Für diejenigen, die ihre Waffen bereits vor diesem Stichtag besessen und gesetzeskonform verwahrt haben, ändert sich zunächst nichts. Die Sicherheitsbehältnisse der alten VDMA-Norm haben Bestandsschutz. Sollte ein Behältnis nach dieser Norm keiner weiteren Waffe mehr Platz bieten, sind nachfolgend erworbene Waffen in Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder 1 aufzubewahren.

Unabhängig von der Amnestieregelung können natürlich weiterhin auch registrierte Waffen kostenfrei zur Vernichtung abgegeben werden.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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