Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Kultur- und Nichtkultur-Land nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Alle Anwender, Abgeber und Berater von Pflanzenschutzmitteln müssen über den bundesweit einheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat verfügen sowie regelmäßig an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren müssen insgesamt vier Stunden einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme besucht werden. Die regelmäßige Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird kontrolliert.
Das Landratsamt Calw, Abt. Landwirtschaft und Naturschutz, bietet am Freitag, 21. Januar 2022 von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr eine entsprechende Fortbildung an. Diese Veranstaltung kann coronabedingt leider nur online stattfinden.
Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an 24.info@kreis-calw.de bis Mittwoch, 19.01.2022. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia Fäßler, Tel. 07051 160-964 oder per E-Mail an claudia.faessler@kreis-calw.de.