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Landschaft Welle
29.04.2021

Aufhebung des Geflügelpest-Beobachtungsgebiets im Landkreis Calw

Nachdem die notwendigen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Herrenberg-Kuppingen im Landkreis Böblingen durchgeführt wurden, können die getroffenen Restriktionen jetzt wieder aufgehoben werden. 

Somit entfallen mit Wirkung vom 30.04.2021 auch die Beschränkungen des Beobachtungsgebiets, das Teile des Landkreises Calw betroffen hat (z.B. Tierbewegungen und Eierverkauf).

Das Landratsamt Calw hat zur Aufhebung eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 29.04.2021 veröffentlicht wurde. Die gesamte Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Calw unter https://www.kreis-calw.de unter dem Suchbegriff: „Geflügelpest“ und „Texte“ eingestellt.  

Zum Schutz der Geflügelbestände sollten aber weiterhin die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten und bei auffälligen Todesfällen in Beständen, das Landratsamt informiert werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass man bei Zukauf von Geflügel auf die Zuverlässigkeit der Lieferanten achten sollte.

Falls noch nicht geschehen, können die Mitteilungen über Geflügelhaltungen gerne per Mail an 21.info@kreis-calw.de übermittelt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamt Calw unter der Telefonnummer 07051 160-121 zur Verfügung.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Calw unter

https://www.kreis-calw.de unter dem Suchbegriff „Geflügelpest“ und „Texte“.

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