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Landschaft Welle
19.04.2021

Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr tritt ab sofort in Kraft

Corona-Verordnung des Landes für Kreise mit einer Inzidenz über 100 greift im Landkreis Calw

Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die neue Verordnung sieht weitere Beschränkungen vor, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Calw unverändert deutlich über 100 liegt, gelten ab sofort folgende Regelungen:

-       Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt + eine weitere Person auf einem weiteren Haushalt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

-       Ausgangsbeschränkungen: von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen für triftige Gründe gelten weiterhin.

-       Verschärfte Personenbeschränkung auf der Verkaufsfläche: bis 800m² 20m² pro Person, größer als 800 m² gilt 40 m² pro Person. Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Gartenmärkte bleiben geöffnet. Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ anbieten. „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind weiterhin möglich.

-       Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich.

-       Museen und Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten schließen.

-       Kontaktarmer Sport im Freien, Außen- oder Innenanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie bspw. Golf ist weiterhin erlaubt.

Derzeit wird auf Bundesebene an einer einheitlichen Lösung gearbeitet. Bis diese verabschiedet wird, behält die Verordnung des Landes vom 19. April ihre Gültigkeit. Der vollständige Bekanntmachungstext zur Feststellung der Inzidenz über 100 ist auf www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/ nachzulesen.

„Wir bedauern es sehr, dass Bund und Land sich bislang nicht auf einheitliche Regelungen einigen konnten. Die Diskussion auf Bundesebene stiftet noch mehr Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wir müssen nun die weitergehende Verordnung des Landes umsetzen, die zum Beispiel eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr vorsieht“, so Landrat Helmut Riegger.

Sämtliche Regelungen finden Sie auf den Seiten des Landes, z.B. unter www.baden-wuerttemberg.de.

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