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Landschaft Welle
05.01.2022

FFP2-Maskenpflicht auch im Landratsamt Calw

Gemäß der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 27. Dezember 2021 gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Personen ab 18 Jahren sind gem. § 3 Absatz 1 CoronaVO BW dazu verpflichtet innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.

Diese FFP2-Maskenpflicht gilt auch für das Betreten des Landratsamtes. Es wird um Beachtung gebeten. Weiterhin gilt ebenso die Regelung, dass ein Zutritt zum Amt nur mit einem 3G-Nachweis möglich ist.

Ausnahmen der FFP2-Maskenpflicht gem. § 3 Absatz 2 CoronaVO gelten z.B. für den privaten Bereich und im Freien, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ 


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