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Landschaft Welle
29.01.2020

Informationen zum Coronavirus

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Pressemitteilungen und weiterführende Links rund um die Thematik "Corona"


Termin zur Testung

Wenn Sie Symptome haben melden Sie sich bitte per E-Mail an: corona-test@kreis-calw.de. Bitte sehen Sie davon ab, zusätzlich bei der Bürgerhotline anzurufen.

Bitte beachten Sie, dass in der E-Mail folgende Daten genannt sind:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Grund für den Test

Andernfalls wird Ihre E-Mail-Anfrage nicht berücksichtigt.

Wir weisen des Weiteren darauf hin, dass die Mitnahme der Versichertenkarte oder des Personalausweises zum Testtermin erforderlich ist. 

Für BürgerInnen, die auf Corona getestet wurden: Sie werden telefonisch kontaktiert sobald das Ergebnis vorliegt. Wir bitten Sie davon abzusehen, in diesen Belangen bei der Corona-Hotline anzurufen, wenn Ihnen das Ergebnis nach 48 Stunden noch nicht mitgeteilt wurde. Nach längeren Zeiträumen können Sie sich jedoch gerne bei der Hotline melden.

Achtung: Änderungen der Zuständigkeit bei Anträgen auf Verdienstausfall nach § 56 IfSG


Richtiger Umgang mit Schutzkleidung: Was muss ich wissen?


Dashboard Corona

Vorgehen beim Verdachtsfall

Falls Sie zum Risikokreis gehören, das heißt aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt mit Personen aus dem Risikogebiet hatten und bis 10 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt in einem der Risikogebiete telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf. Aus Vorsichtsgründen sollten Erkrankte die Kontakte zu Mitmenschen so weit wie möglich einschränken.

Gerne können Sie dazu auch unsere Bürgerinformationshotline unter 07051 160-160 kontaktieren. Diese ist an Werktagen von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags 8 bis 13 besetzt.

Tipps zum Selbstschutz

Halten Sie sich an die allgemeinen Hygienehinweise, die beispielsweise auch bei Grippeviren gelten:

  • Händewaschen
  • nicht in die Hand niesen
  • Abstand halten
  • häufiges Lüften der Innenräume

Die Gesundheitsbehörden sind auf das Auftreten neuer Krankheitserreger vorbereitet. So enthält das Infektionsschutzgesetz Regelungen für neu auftretende Krankheitserreger, von denen eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Daraus ergibt sich beispielsweise unmittelbar eine Meldepflicht bei Auftreten entsprechender Verdachtsfälle.

Bei Auftreten eines Falles mit dem neuen Coronavirus können die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes alle notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen veranlassen. Hierzu zählen beispielsweise

  • die Isolierung betroffener Patienten,
  • die Erfassung und Untersuchung von Kontaktpersonen und
  • die Absonderung ansteckungsverdächtiger Kontaktpersonen zum Beispiel durch häusliche Beobachtung. 

Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt. Zur Sensibilisierung der Ärzte besteht Kontakt mit der Landesärztekammer.

Telefonhotline des Landesgesundheitsamts

Bei Fragen zum neuartigen Coronavirus können sich Bürgerinnen und Bürger täglich zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg wenden.