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Landschaft Welle
07.11.2018

Künftiges Campus-Gelände wird Eigentum des Landkreises

Vergangene Woche unterzeichneten Vertreter des Landkreises und der Stadt Calw den notariellen Kaufvertrag für das Areal des künftigen Gesundheitscampus Calw. Damit ist der Erwerb des rund 6,9 Hektar umfassenden und südlich an das Gewerbegebiet „Stammheimer Feld“ angrenzenden Geländes sowie die Bauverpflichtung zur dortigen Erstellung des Gesundheitscampus durch den Landkreis Calw schriftlich fixiert.

Der Gesundheitscampus zielt auf eine patientenorientierte und sektorenübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Professionen des ambulanten Sektors sowie zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor ab. Zu seinen Bestandteile zählen – neben dem Neubau des Krankenhauses Calw – eine Klinik für Psychosomatik, eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und eine psychiatrischen Institutsambulanz des Zentrums für Psychiatrie Calw – Klinikum Nordschwarzwald, ein Nephrologisches Centrum mit Dialyseplätzen und ein Haus der Gesundheit mit mehreren Facharztpraxen, einer Kurzzeitpflege, einem AOK- und einem PORT-Gesundheitszentrum sowie dem Pflegestützpunkt des Landkreises Calw. Um kurze Wege in der Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, werden alle Abteilungen räumlich miteinander verbunden. Zudem sind die Errichtung eines Parkhauses und eines Hubschrauberlandeplatzes vorgesehen.

Bereits im Jahr 2017 verpflichteten sich die beteiligten Partner (Landkreis Calw, Zentrum für Psychiatrie Calw – Klinikum Nordschwarzwald, Nephrologische Centren Pforzheim/Calw/Nagold/Bad Wildbad/Waldbronn und die S-Immobilienvermögen GmbH & Co. KG) mit einer schriftlichen Vereinbarung zu einer gemeinsamen planerischen und baulichen Realisierung des Gesundheitscampus.

Auf der Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulichen Wettbewerbs haben der Gemeinderat der Stadt Calw und der Kreistag Calw beschlossen, die Flächen des Gewerbegebiets „Stammheimer Feld III“ der Sondernutzung „Gesundheitscampus Calw“ zuzuführen.

Mit Blick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Gesundheitscampus stimmte der Gemeinderat der Stadt Calw in seiner Sitzung am 25. Oktober 2018 zu, den entsprechenden Flächennutzungsplan im Rahmen eines förmlichen Verfahren zu ändern und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung das Baurecht über einen Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan herzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll noch in diesem Jahr abgeschlossen und dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vorgelegt werden.

Nach derzeitigem Planungsstand geht der Landkreis als Vorhabenträger davon aus, dass vor der Sommerpause 2019 die konkretisierte Entwurfsplanung auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses abgeschlossen und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wird. Im Herbst 2019 soll der Bauantrag eingereicht und mit den bauvorbereitenden Maßnahmen am Grundstück auf dem Stammheimer Feld III begonnen werden.

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