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Landschaft Welle
16.09.2020

Neuerungen der forstlichen Förderung in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfer

Die Wälder in Baden-Württemberg befinden sich in einer Ausnahmesituation. Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Hitze und Schädlingen stark zugesetzt. In dieser Situation ist es ein zentrales Ziel, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit langfristig und in vollem Umfang sicherzustellen.

Das Ausmaß der Schäden verlangt nach innovativen Konzepten im Bereich der forstlichen Förderung. Deshalb wurden die Förderrichtlinien des Landes zum 13. Juli 2020 überarbeitet. Die neuen Fördermaßnahmen zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen sollen eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sein.

Für die Aufarbeitung und waldschutzwirksame Bearbeitung von Schadholz im Privatwald sind nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen dargestellt:

Aufarbeitung von Schadholz

6 €/fm

Transport und Lagerung von Schadholz in Nass- und Trockenlager

7 €/fm; 5 €/fm in Eigenleistung

Entrindung von Schadholz

7 €/fm

Hacken von Schadholz

80 % der zuwendungsfähigen Kosten

Suche und Dokumentation von Borkenkäferbefallsherden

15 € je ha und Jahr; 12 € je ha und Jahr in Eigenleistung für die überwachte Fläche

Diese Maßnahmen können auch rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt werden. Damit gibt es auch Unterstützung für die Schäden durch Sturmtief Sabine oder für das Käferholz im Sommer.

Wichtig für künftige Schadereignisse ist, dass Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll, vor Beginn der Aufarbeitung bei der unteren Forstbehörde oder dem zuständigen Forstrevier angezeigt werden. Neben Angaben zum Waldbesitzer und dem betroffenen Flurstück müssen auch die geplanten Maßnahmen aufgeführt werden.

Vor jedem Holzeinschlag sollte vorab mit den Revierleitenden Kontakt aufgenommen werden. Von den Revierleitenden erhalten die betroffenen Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll.

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die waldschutzwirksam sind. Das heißt, die Maßnahme muss dazu beitragen, dass die Borkenkäferpopulation nicht weiter anwächst. Hierzu ist es notwendig, dass die Hölzer entweder aus dem Wald geschafft werden, bevor die Käfer ausfliegen oder so behandelt werden, dass die Käfer sich nicht entwickeln können, beispielsweise in dem das Holz entrindet oder gehackt wird. Welche Maßnahmen hier greifen und was hierbei beachtet werden muss, hängt vom Entwicklungsstadium der Borkenkäfer ab. Auch hier kann auf das Fachwissen der Revierleitenden zurückgegriffen werden.

Sammelförderantrag des Landratsamts Calw

Für die finanzielle Unterstützung der Waldbesitzer ist zu beachten, dass die Förderung nur ausgezahlt werden kann, wenn die Förderung einen Mindestbetrag übersteigt. Bei privaten Waldbesitzenden mit einer Betriebsgröße bis 200 Hektar beträgt die Mindestauszahlung 250 Euro. Viele Waldbesitzende erreichen die Mindestauszahlungsbeträge oft nicht. Daher hat sich die Abteilung Forstbetrieb und Jagd des Landratsamts Calw dazu entschieden, einen Sammelantrag zu stellen, an dem alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer teilnehmen können.

Waldbesitzende, die über das Landratsamt Calw Schadholz verkauft oder in Trockenlager fahren lassen haben, erhielten bereits ein entsprechendes Schreiben. Waldbesitzer, die die Möglichkeit nutzen wollen, über den Sammelantrag des Landratsamts Calw Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen sich bis zum 19.10.2020 beim Fördersachbearbeiter Harald Nüßle unter der Telefonnummer 07051 160-688 oder per E-Mail an Harald.Nuessle@kreis-calw.de melden. Er kann Auskunft dazu erteilen, welche Unterlagen für die Antragstellung notwendig sind.

Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie Links zu den Antragsunterlagen, den Ausfüllhinweisen und den umfassenden Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sind auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de zu finden.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
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75365 Calw
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Fax: 07051 795 645
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