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Landschaft Welle
20.09.2018

Pendlerfreundliche Lösung für B 294 erreicht

Nach intensiver Prüfung ist es gelungen, die bereits angekündigte Vollsperrung der B 294 zwischen dem Ortsausgang Calmbach und der Agenbacher Sägmühle umzuplanen. So konnte vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Sanierung der B 296 für die betroffenen Pendler und Anwohner eine akzeptable Lösung gefunden werden.

Allerdings muss zur Durchführung dringender Forstarbeiten, in deren Rahmen bis zu 50 Forstarbeiter im Einsatz sein werden, der genannte Abschnitt der B 294 an vier Tagen (ab 22.10.2018) zwischen 9 Uhr und 16 Uhr gesperrt werden.

Eine weitere Herausforderung auf der B 294 ist eine Hangrutschung, die sich aufgrund starker Regenfälle ereignet hat und deren Sanierung ebenfalls zwingend erfolgen muss. Hierfür wird eine einseitige Straßensperrung inklusive Ampelregelung (voraussichtlich zwischen dem 15.10. und dem 09.11.2018) geschaffen.

Die Durchführung der anstehenden Forstarbeiten war ursprünglich im Anschluss an die vom Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführte Sanierung der B 296 vorgesehen. Diese hätte im Oktober bereits beendet sein sollen. Da sich die erforderlichen Sanierungsarbeiten aber deutlich aufwendiger gestalten als angenommen, rechnet das Regierungspräsidium Karlsruhe zwischenzeitlich mit einer Sperrung der B 296 bis voraussichtlich Ende April 2019.

„Ich bin erleichtert, dass es uns gelungen ist, die Beeinträchtigungen für alle Betroffenen zu verringern“, freut sich Landrat Helmut Riegger, der gleichzeitig ausdrücklich den beteiligten Abteilungen im Landratsamt für ihre fachkundigen Beurteilungen der Situation dankt.

Das Landratsamt hatte sich im Vorfeld in mehreren Abstimmungsrunden mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Kommunen über die anstehenden Straßenbaumaßnahmen bzw. Umleitungen im Kreis abgestimmt – unter anderem bei einer großen Straßenbaukonferenz im Februar, bei der alle Beteiligten versuchten, die jeweiligen Maßnahmen möglichst reibungslos zu organisieren. Diese Planung ist allerdings leider nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Hangrutschungen oder Verzögerungen einzelner Maßnahmen gefeit.

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