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Landschaft Welle
06.10.2022

Träger von Kindertageseinrichtungen treffen sich nach zweijähriger Pause wieder

Nach zweijähriger Corona-Pause haben der Landkreis Calw, die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen beim Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald sowie das Landesjugendamt (KVJS) zu einem Trägertreffen von Kindertageseinrichtungen eingeladen.

Die große Anzahl der Teilnehmenden machte deutlich, wie wichtig das Thema Kindertagesbetreuung ist und vor welchen großen Herausforderungen die Kommunen als Träger der Kindertageseinrichtungen derzeit stehen. Auch fünf Bürgermeisterinnen haben an der Veranstaltung teilgenommen.

Der Sozialdezernent des Landkreises Calw, Norbert Weiser, machte in seiner Begrüßung deutlich, dass es auf kommunaler Ebene inzwischen erheblicher gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Größtes Hindernis sei der Fachkräftemangel. Auch die Aufsichtsbehörden seien gefordert.  Der von den Kommunen durchzuführenden Bedarfsplanung komme eine Schlüsselrolle zu.

Im ersten Referat des Nachmittags berichtete Frank Dengler vom Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales - KVJS) über neue Gesetzesänderungen. Insbesondere das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz vom 10. Juni 2021 habe eine Vielzahl an Veränderungen, auch im Bereich der Betriebserlaubnisse, in den Gesetzestext ergeben. So sind die Träger nun verpflichtet, individuelle Gewaltschutzkonzepte für jede Einrichtung zu erstellen. Der KVJS überprüfe diese Gewaltschutzkonzept nicht regelhaft. Nur in Einzelfällen, in denen eine Beschwerde eingehe und eine Überprüfung in diesem Zusammenhang stattfinde, werde Einblick in die bestehenden Schutzkonzepte genommen. Rückmeldungen aus den Reihen der Teilnehmenden zeigten, dass es einer Gratwanderung gleich kommt bei fehlendem Fachpersonal auch noch diese zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Letztlich waren sich die Teilnehmer jedoch einig, dass es Aufgabe des Landesjugendamtes sei, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und einzufordern. Auch der Sozialdezernent Weiser stellte die Frage, ob es den politischen Verantwortlichen im Vorfeld immer bewusst sei, welche Auswirkungen die Umsetzungen der Gesetze später für die betroffenen Akteure bedeute. Viele andere Beispiele der Landkreisverwaltung, insbesondere im Sozialbereich, seien ebenfalls davon betroffen.

Dengler berichtete weiter, dass beim Landesjugendamt im Jahr 2021 etwa 350 Meldungen zur Beeinträchtigung des Kindeswohls in Kindertageseinrichtungen beim Landesjugendamt eingegangen seien und vermutlich nur die Spitze des „Eisberges“ darstellten. Diese Zahlen würden jedoch die Relevanz eines Kinderschutzkonzeptes verdeutlichen. 

Abschließend berichtete Dengler von Maßnahmen des Kultusministeriums zur Schaffung neuer Kita-Plätze, zu Ausnahmeregelungen bei Personalausfall und über ein Programm zur Qualifizierung neuer Fachkräfte. So wäre die sog. Kita-Einstiegsgruppe befristet bis Ende August 2024 möglich. Hier bestehe die niedrigschwellige Möglichkeit, Gruppen mit maximal 20 Plätzen und 20 Stunden pro Woche pro Kind zu belegen. Auch ein erweitertes Platzsharing sei in diesen Gruppen möglich.

Mit dem Programm „Direkteinstieg Kita“ ab dem Jahr 2023/2024 werde die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung auf einem verkürzten Bildungsweg den Abschluss sozialpädagogischer Assistenten oder in einem erweiterten Verfahren auch den staatlichen Abschluss zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in erhalten könnten. Diese Maßnahmen würden als geeignet angesehen, um dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenzuwirken.

Im zweiten Referat des Nachmittags berichtete die Fachberatung für Kindertageseinrichtung, Nadine Fischer, welche Möglichkeiten die Kommunen hätten, um eine bedarfsgerechte Kindergartenplanungen durchzuführen. Des Weiteren fasste sie die Trägeraufgaben zusammen: Es empfiehlt sich, dass Träger sich aufgrund der gestiegenen Komplexität im Feld einen strukturierten Überblick der Vorschriften und Erfordernisse machen. Hierbei ist auch der regelmäßige Austausch zwischen Träger und Leitung bedeutsam. Insbesondere die Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes sollte zudem angegangen werden. Weiterhin betonte Frau Fischer, dass Maßnahmen im Bereich Personalbindung eine wichtige Stellschraube im Umgang mit dem Fachkräftemangel darstellen.

Im letzten Teil der Veranstaltung berichteten Ina Gebauer und Georg Pfeiffer vom Landratsamt Calw über die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII, in denen unter anderen auch der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz der Eltern definiert ist. Nach Vollendung des ersten bis zum dritten Lebensjahr bestehe nach dem Gesetz ein unbedingter Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen kind- und elternbezogenen Bedarf.  Allerdings müssten nicht alle Wünsche der Eltern berücksichtigt werden. Ab dem 3. Lebensjahr wäre dieser Rechtsanspruch auf sechs Stunden täglich begrenzt. Die Eltern hätten neben einem Wunsch- und Wahlrecht auch die Pflicht zur Mitwirkung. So gelte aktuell eine einfache Wegstrecke zur Kindertagesstätte von 30 Minuten als zumutbar.

Da die Vielfalt der anstehenden Themen auch an diesem Nachmittag nicht abschließend bearbeitet und erörtert werden konnten, hat Frau Fischer weitere Austauschrunden, auch der Kindergartenleitungen, für die nächsten Monate in Aussicht gestellt.

Bildunterschrift: Träger von Kindertageseinrichtungen treffen sich im Landratsamt.

Bildquelle: Georg Pfeiffer, Landratsamt Calw.

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