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Landratsamt Haus C Welle
25.04.2020

Maskenpflicht auf Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen

Nachdem ab Montag (27. April 2020) die Maskenpflicht bereits im Einzelhandel und im ÖPNV gilt, wird sie nun auch auf den Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen im Landkreis Calw eingeführt

Ab sofort gilt auf den zwei Entsorgungsanlagen Altensteig-Walddorf und Simmozheim sowie den sechs Recyclinghöfen Bad Wildbad, Calw-Zettelberg, Dobel, Nagold, Neubulach-Oberhaugstett und Schömberg eine Maskenpflicht. Das heißt, Mund und Nase müssen bedeckt sein. Sollte jemand keine Maske zur Hand haben, kann auch ein Schal oder ein passendes Tuch genutzt werden.

„Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren, haben wir uns zu dieser auch im Einzelhandel geltenden Regelung entschlossen“, berichtet Hasan Uslu, Bereichsleiter Betrieb und zuständig für die Anlagen der AWG. „Allerdings werden wir die ersten Tage niemanden abweisen, wenn er keine entsprechende Mund-/Nasenbedeckung dabei hat.“

Ab 4. Mai 2020 müssen dann aber alle Kunden entsprechend ausgerüstet auf die Anlagen kommen – ohne Maske oder andere Mund-/Nasenbedeckung ist die Zufahrt dann nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zu den Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen und zu allen weiteren Aus-wirkungen der Corona-Krise auf die Abfallwirtschaft im Landkreis Calw sind bei der Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 30 30 839, per Fax 07452 6006-7777, via E-Mail kontakt@awg-info.de oder auch auf der Website unter www.awg-info.de erhältlich. Dort werden immer die neuesten Informationen eingestellt.