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Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Allgemeine Informationen

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Verfahrensablauf

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.

Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Erforderliche Unterlagen

keine

Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG)

  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

Voraussetzungen

Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

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