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Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein minderjähriges Kind adoptieren möchten, nehmen Sie es zuvor in Adoptionspflege. Diese Vorbereitungszeit soll die Prognose erleichtern, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird. Die Adoptionspflege ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das Kind lebt vor der Adoption in der Pflege der künftigen Adoptiveltern. Im Regelfall beträgt diese Zeit ein Jahr. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die künftigen Adoptiveltern das künftige Adoptivkind in ihren Haushalt aufnehmen. Sie endet mit dem Tag, an dem das Familiengericht die Adoption ausspricht. Je älter das Kind ist, desto länger sollte die Adoptionspflegezeit sein. Die Adoptionspflegezeit kann kürzer sein, wenn zum Beispiel bereits eine soziale Bindung zwischen den künftigen Eltern und dem Adoptivkind besteht. Das kann der Fall sein, wenn das Kind durch den Stiefelternteil oder durch den anderen Lebenspartner angenommen wird.

Die leiblichen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, können sich an der Auswahl der Adoptiveltern beteiligen.

Voraussetzungen

  • Die Adoptionsvermittlungsstelle hat Ihre Eignung, ein Kind zu adoptieren, mit positivem Ergebnis überprüft.
  • Aus Sicht der Adoptionsvermittlungsstelle sind Sie die am besten geeigneten Adoptiveltern für das zur Adoption freigegebene Kind.

Bei Beginn der Adoptionspflege muss gewährleistet sein:

  • Sie haben die Absicht, das Kind zu adoptieren. Die Zeit der Adoptionspflege ist keine unverbindliche Probezeit.
  • Der späteren Adoption stehen keine Hindernisse entgegen.
  • Es ist zu erwarten, dass ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Adoptionsvermittlungsstelle Informationen über das Kind und seine Herkunftsfamilie.

Wenn Sie das Kind kennenlernen wollen, organisiert die Vermittlungsstelle ein Treffen. Bei älteren Kindern finden mehrere Begegnungen statt.

Sie sind dem anzunehmenden Kind gegenüber vorrangig zum Unterhalt verpflichtet. Dieses gilt, sobald die elterlichen Einwilligungen beim Familiengericht eingegangen sind und das Kind mit dem Ziel der Adoption in Ihrem Haushalt lebt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie auch keinen Anspruch auf Pflegegeld mehr.

Bereits in der Adoptionspflegezeit können Sie verschiedene sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Leistungen und Vergünstigungen für sich und das Kind in Anspruch nehmen.

Sie können

  • das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichern,
  • Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit beantragen,
  • arbeits-, renten- und steuerrechtliche Vergünstigungen für sich in Anspruch nehmen.

Sie können sich in dieser Zeit von der Adoptionsvermittlungsstelle in allen Fragen, die das Kind betreffen, beraten und betreuen lassen. Die gesetzliche Vertretung des Kindes liegt in der Regel beim Jugendamt.

Im Laufe der Adoptionspflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim Familiengericht einreichen. Dies kann vor oder nach Eingang der notariell beurkundeten Einwilligungserklärungen der Eltern beim Familiengericht geschehen. Dieser Adoptionsantrag muss ebenfalls notariell beurkundet sein. Ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind selbst in die Adoption einwilligen.

Hinweis: Auch wenn Sie frühzeitig den Adoptionsantrag stellen, verkürzt sich dadurch nicht die Dauer der Adoptionspflege.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 1744 (BGB) Probezeit
  • § 1751 (BGB) Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt

Freigabevermerk

14.03.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die Adoptionsvermittlungsstelle, die das Kind vermittelt hat

Sonstiges

Sie müssen das Kind innerhalb einer Woche nach Pflegebeginn beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Frist/Dauer

keine

Zuständig

Jugendhilfe
Jugendhilfe
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-463
Fax: 07051 795 463
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.