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Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

Allgemeine Informationen

Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:

  • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird,
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung selbst genutzten Wohnraums,
  • Erwerb bestehenden Wohnraums (Gebrauchterwerb) zur Selbstnutzung einschließlich erwerbsnaher Modernisierungsmaßnahmen,
  • altersgerechter Umbau selbst genutzten Wohnraums (eigenständige sogenannte "Anpassungsförderung"; auch als zusätzliche Förderung möglich),
  • Ergänzungsförderung für nachträglich zum Haushalt hinzugekommene Kinder (Familienzuwachs)

Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei:

  • ab dem Erreichen eines sogenannten Energiesparhauses
  • Herstellung von Barrierefreiheit des selbstgenutzten Wohnraums
  • baulichen Maßnahmen aufgrund schwerer Behinderung und speziellen Wohnbedürfnissen beziehungsweise altersgerechtem Umbau des selbst genutzten Wohnraums.

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und durch Zuschüsse.

Der geförderte Wohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zur Selbstnutzung zugunsten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen gebunden.

Voraussetzungen

  • Gefördert werden können
    • Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind sowie
    • schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Die Schwerbehinderung bestimmt sich nach dem Sozialgesetzbuch, wonach ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 erforderlich ist. Die speziellen Wohnbedürfnisse hinsichtlich des Grundrisses oder der Ausstattung müssen von der Schwerbehinderung herrühren.
    • Kinderlose Paare sowie Alleinstehende mit Kinderwunsch haben die Chance, im Falle eines später in den Haushalt hinzugekommenen Kindes eine Ergänzungsförderung zu erhalten.
  • Das Gesamtjahreseinkommen darf die für Ihren Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Ihr Haushalt darf nicht bereits über angemessenen eigenen Wohnraum verfügen.
  • Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs muss die Voraussetzung des Neubaustandards Plus erfüllt sein.
  • Bei geförderten Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen Sie beachten, dass die verwendeten Bauteile den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen (zum Beispiel den Richtlinien zum U-Wert).
  • Es ist eine Eigenleistung erforderlich. Die Eigenleistung beträgt mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten des förderfähigen Vorhabens. Bei erstrangiger Absicherung des Darlehens beträgt die Eigenleistung mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten.

Verfahrensablauf

Einen Antrag können Sie über das Förderportal der L-Bank stellen (Z15 Online Antrag | L-Bank).

Die zuständige Stelle (Wohnraumförderungsstelle) prüft im Portal Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu. Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr) vor allem auch bei Finanzierungsfragen.


Achtung: Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) bestätigt wurde.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Die benötigen Unterlagen finden Sie in der Unterlagen-Checkliste für Ihre Baufinanzierung bei der L-Bank: Unterlagen-Checkliste.

Frist/Dauer

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Kosten

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Freigabevermerk

05.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Zuständig

Mobilität, ÖPNV und Schienenverkehr
Mobilität, ÖPNV und Schienenverkehr
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-276
Fax: 07051 795-276
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



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Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



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Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Öffentlicher Personennahverkehr; Nahverkehrsplanung; Schülerbeförderung; Konzessionen und Tarifprüfungen für Linien- und Berufsverkehre, Rufauto, Wohnraumförderung

Allgemeine Öffnungszeit
Mo
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Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.