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Landratsamt Haus C Welle
08.03.2021

Öffnung des Einzelhandels im Landkreis Calw ab 09. März 2021

Neue Corona-Verordnung lässt weitere Lockerungen zu

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht einen Stufenplan vor, nach dem die einschränkenden Regelungen abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen gelockert werden.

Landkreise mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50/100.000 Einwohner dürfen dabei weitere Öffnungsschritte veranlassen. Bei der Prüfung der Inzidenz hat das Gesundheitsamt zu prüfen, inwieweit es sich um ein diffuses Geschehen oder um klar abgrenzbare Ausbrüche handelt. Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat daher die Infektionszahlen der letzten sieben Tage detailliert gesichtet und unter Berücksichtigung von lokalen Ausbrüchen bewertet.

Nach Angaben des Gesundheitsamtes ist das Infektionsgeschehen im Landkreis in maßgeblichen Teilen eingrenzbar und somit nicht diffus. Eingrenzbare und nachvollziehbare Fallhäufungen in größeren Familien, Unternehmen sowie Einrichtungen werden als Ausbrüche gewertet.

Mit Stand vom 07.03.2021 ergibt sich eine bereinigte 7-Tages-Inzidenz des diffusen Infektionsgeschehens von 39. Insgesamt lag die bereinigte Inzidenz seit mehr als fünf Tagen nacheinander unter dem Wert von 50.

Daher werden im Landkreis Calw ab Dienstag, 09.03.2021 Lockerungsschritte umgesetzt. Mit Blick auf den Einzelhandel wurden im Vorfeld die Gewerbevereine der Kommunen, der DEHOGA-Kreisverband, die Tourismus GmbH Nördlicher Schwarzwald vom Gesundheitsamt sowie der Hausspitze des Landratsamtes Calw informiert.  

„Ich halte es für elementar, dem Einzelhandel und weiteren von der Verordnung erfassten Bereichen konkrete und vertretbare Öffnungsperspektiven zu bieten. Um die niedrige Inzidenz halten zu können, bitten wir den Einzelhandel und die Geschäfte, strenge Hygienekonzepte umzusetzen und auf freiwilliger Basis Kontaktdaten der Kunden zu erheben, um Infektionsketten frühzeitig unterbrechen zu können“ betont Landrat Helmut Riegger.

Die bereinigte 7-Tages-Inzidenz wird ab sofort am Folgetag mit der täglichen Fallzahlenmeldung vom Landkreis veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung gelten ab 09. März 2021 somit folgende Regelungen im Landkreis Calw:

  • Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wie-der ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.
  • Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher*innen müssen dokumentiert werden.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten in geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
  • Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Für nicht kontaktarmen Sport gelten die Regelungen für den Betrieb in geschlossenen Räumen. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.

Steigt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, entfallen diese Lockerungen automatisch wieder. 

Diese Öffnungsschritte werden durch folgende Maßnahmen und Angebote des Landratsamtes begleitet und ergänzt:

Maßnahmen des Landratsamtes Calw:

-       Es gibt drei Drive-In-Teststationen in Calw, Nagold und auf dem Dobel, in denen sich Bürgerinnen und Bürger mittels eines PCR-Tests auf das Coronavirus testen lassen können.  Derzeit sind freie Testkapazitäten für Personen mit Symptomen oder Kontaktpersonen von Indexfällen in den Zentren verfügbar, sodass ein Testtermin rasch vermittelt werden kann. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte unter Nennung von vollständigem Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer und Grund der Testung mit einer Email an corona-test@kreis-calw.de.

-       Zusätzlich können an den Standorten Calw und Nagold kostenlose Schnelltests durchgeführt werden. Zwei weitere Standorte sind in Planung. Termine können unter www.kreis-calw.de/schnelltest gebucht werden.

-       Betrieb einer Bürgerinfohotline mit der Rufnummer 07051 160-160, die von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt ist.

-       Das Coronateam im Landratsamt nimmt die Kontaktpersonennachverfolgung sehr ernst und Fälle können i.d.R. noch am selben Tag abgewickelt werden.

-       Einführung der Luca-App zur Digitalisierung und Vereinfachung der Kontaktpersonennachverfolgung und Dokumentation der Besucherinnen und Besucher

-       Im Kreisimpfzentrum werden bis zu 750 Personen am Tag geimpft. Noch im März werden alle Pflegeheime durch die mobilem Impfteams durchgeimpft sein. Weitere Kapazitäten werden aufgestockt, um auch die Kommunen mit mobilen Impfteams für weitere Einrichtungen zu unterstützen. Impftermine können über www.impfterminservice.de gebucht werden. Details zur Impfberechtigung finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/.

-       Der Landkreis Calw wird aktuell von ca. 30 Soldaten unterstützt. Diese arbeiten im Coronateam im Landratsamt sowie in mobilen Abstrichteams und im Kreisimpfzentrum.