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03.12.2021

Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Calw

Aktuell gelten die Regelungen der Alarmstufe II. 

Eine Übersicht über die aktuelle Pandemielage im Landkreis Calw finden Sie unter https://www.kreis-calw.de/dashboard.

Bitte beachten Sie, dass das Land vermutlich noch am heutigen Freitag eine neue Corona-Verordnung verkünden wird. Informationen hierzu finden Sie dann hier: Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 1,5 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 3,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.

Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. Für das Eintreten der geltenden Stufe ist erforderlich, dass eine für eine Stufe maßgebliche Zahl an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder überschritten wurde. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

Aufgrund der kritischen Lage hat die Landesregierung wieder Ausgangsbeschränkungen und weitere Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen eingeführt, in denen während der geltenden Alarmstufe II die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Am Donnerstag, den 25. November 2021 sind im Landkreis Calw deshalb verschärfte Regelungen in Kraft getreten.

Auf dem Gebiet des Landkreises Calw gilt somit ab dem 25.11. eine Ausgangbeschränkung für nicht-immunisierte Personen. Nicht-immunisierten Personen ist dann das Verlassen der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt. Triftige Gründe sind Beispielsweise: Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien, Religionsausübung, medizinische Versorgung oder unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren. Zudem gilt im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, 2G (geimpft oder genesen).

Auf die tägliche Auslastungsmitteilung der Kliniken im Kreis Calw wird zunächst verzichtet. Diese Zahl wird künftig wöchentlich gemeldet.

Weitere Informationen zu den einzelnen Stufen finden Sie unter Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) und unter https://www.kreis-calw.de/corona-status.

Die Gesamtzahl der bestätigten Infektionen und der Todesfälle sowie die Inzidenz des Landkreises Calw kann dem täglichen Bericht des Landesgesundheitsamtes entnommen werden. Diese Infos finden Sie täglich ab ca. 18 Uhr unter Landesgesundheitsamt BW - Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg (gesundheitsamt-bw.de).

Im Landkreis Calw wurden am 03. Dezember 2021 154 neue Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) gemeldet.

Zusätzlich wurden dem Gesundheitsamt 22 positive Antigen-Schnelltests gemeldet. Diese sind jedoch nicht für die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz relevant. Alle positiven Schnelltest-Ergebnisse werden grundsätzlich mittels eines PCR-Tests überprüft. Die positiven PCR-Tests fließen dann in die Statistik ein.

Um Bürgerinnen und Bürgern das bestmögliche Impfangebot unterbreiten zu können, hat der Landkreis Calw ein neues Impfkonzept erarbeitet. In diesem Rahmen wird an drei festen Standorten geimpft (Öffnungszeiten variabel, bitte jeweils den freigeschalteten Terminen im Buchungssystem entnehmen):

-          Calw (Rexer-Areal, Robert-Bosch-Straße 15, 75365 Calw): dienstags, donnerstags und sonntags

-          Nagold (Ehemaliges Autohaus Bühler, Robert-Bosch-Straße 10, 72202 Nagold): mittwochs und freitags

-          Bad Wildbad (Trinkhalle, Kernerstraße 62, 75323 Bad Wildbad): samstags

Um lange Warteschlangen zu vermeiden, wurde vom Landkreis Calw für die drei Standorte ein Buchungssystem eingerichtet. Ab Dienstag, 30.11.2021, können über die Homepage des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/impfung Impftermine für alle drei Standorte gebucht werden – jeweils in Slots von 30 Minuten. Eine Impfung ist nur noch nach vorheriger Terminbuchung möglich. Personen ohne Termin können nicht geimpft werden. Neue Termine werden i.d.R. in einem Rhythmus von zwei Wochen eingestellt. Bitte beachten Sie, dass aktuell leider kein Impfstoff von Biontech zur Verfügung steht. Wir informieren Sie, sobald sich die Situation ändert.

Aufgrund der Inbetriebnahme der regionalen Impfstützpunkte werden vorübergehend keine Impfungen des Kreisimpfmobils durchgeführt. Wir benachrichtigen Sie an dieser Stelle, sobald neue Impfmobil-Termine in den Kreisgemeinden feststehen. Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit das Angebot der regionalen Impfstützpunkte.

Bitte bringen Sie zum Impfen ein amtliches Ausweisdokument, Ihre Krankenversicherungskarte und den Impfpass, falls vorhanden, mit.

Bitte beachten:

1. Eine Terminvereinbarung unter www.kreis-calw.de/impfung (à Impfstützpunkte) ist notwendig.

2. Wir bitten Sie, schon zuhause das Aufklärungsblatt und die Einverständniserklärung komplett auszudrucken, zu lesen und auszufüllen. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit zum Termin.

3. Bitte halten Sie in der Warteschlange Abstand und tragen Sie eine FFP2-Maske.

4. Wir bitte Sie, vor dem Termin zuhause eigenverantwortlich einen Corona-Selbsttest zu machen.

5. Bitte tragen Sie passende Kleidung, damit Sie den Arm zügig frei machen können.

Die Neuinfektionen (PCR- und Antigenschnelltests) verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis Calw:

Kommune

Neu bestätigte
Corona-Fälle

Bestätigte Fälle der letzten 10 Tage kumuliert

Altensteig

16

153

Althengstett

7

67

Bad Herrenalb

3

28

Bad Liebenzell

3

94

Bad Teinach-Zavelstein

4

33

Bad Wildbad

11

96

Calw

12

243

Dobel

1

16

Ebhausen

6

61

Egenhausen

7

40

Enzklösterle

0

12

Gechingen

4

25

Haiterbach

3

63

Höfen

2

14

Nagold

33

285

Neubulach

19

102

Neuweiler

6

54

Oberreichenbach

2

32

Ostelsheim

0

11

Rohrdorf

3

16

Schömberg

8

109

Simmersfeld

1

24

Simmozheim

2

23

Unterreichenbach

3

28

Wildberg

20

139

(Leer)

0

12

GESAMT

176

1780

Stand 03.12.2021, 15.30 Uhr

Die nächste Mitteilung zur Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Kreis Calw wird am 06. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die Bürgerinfohotline im Landratsamt Calw, an die sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Coronavirus unter der Rufnummer 07051 160-160 wenden können, ist von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von zahlreichen Anfragen aktuell zu verlängerten Antwortzeiten kommen kann. Auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/corona steht ein Corona-Dashboard zur Verfügung. Dieses liefert alle Zahlen, Daten und Fakten rund um die Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Landkreis Calw.

Personen, die bei sich eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vermuten, sollen auch in Zukunft NICHT direkt in ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis gehen, sondern unbedingt ihren Hausarzt anrufen. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind im Internet auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/corona sowie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de abrufbar.