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03.09.2021

Auffrischimpfungen im Kreis Calw seit 1. September möglich

Auffrischimpfungen im Kreisimpfzentrum Wart vorerst ohne Termin möglich - Mobiles Impfteam in Einrichtungen unterwegs 

Ab Mittwoch, 1. September 2021, starten im Landkreis Calw die Auffrischimpfungen gegen das Corona-Virus. Zunächst erhalten Menschen über 80 Jahre, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie die Impfdosis. Sie können ab Mittwoch im Impfzentrum, auf Nachfrage beim Hausarzt oder der Hausärztin sowie bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt geimpft werden. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung – oder bei Johnson und Johnson die erste Impfung - mindestens sechs Monate zurückliegt.

Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Erfolgte die Grundimmunisierung bereits mit einem mRNA-Impfstoff, so soll die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Auch Personen, die eine Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollen den mRNA-Impfstoff desselben Herstellers als Auffrischimpfung erhalten. Als Beispiel: wurde eine Person zunächst mit AstraZeneca erst- und mit Biontech/Pfizer zweitgeimpft, so erfolgt die Auffrischimpfung ebenfalls mit Biontech/Pfizer. Eine Person, die Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Moderna erhalten hat, erhält auch eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff. Personen, die bisher ausschließlich mit den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca bzw. Johnson und Johnson geimpft wurden, können für die Auffrischimpfung den Impfstoff von Biontech/Pfizer oder den von Moderna erhalten. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.

Im Kreisimpfzentrum in Wart können vorerst weiterhin Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Auch einige Hausärztinnen und Hausärzte führen Auffrischimpfungen durch, die Terminvereinbarung ist jeweils direkt in der Praxis möglich. Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen sind zudem im Impfmobil des Landkreises möglich. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.kreis-calw.de/kiz.

Bedingung, um eine Auffrischimpfung zu erhalten, sind der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. Beschäftigte der genannten Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Eine förmliche landeseinheitliche Bescheinigung wie zu Beginn der Impfkampagne ist nicht notwendig.

„Neben den Auffrischimpfungen geht es auch weiterhin darum, dass möglichst viele Menschen im Landkreis Calw ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten, damit wir sicher in die kalte Jahreszeit starten. Bitte nutzen Sie weiterhin die Angebote des Kreisimpfzentrums in Wart, des Impfmobils oder bei Ihrem Arzt“, sagt Landrat Helmut Riegger.

„Mit dem Beginn den Auffrischimpfungen stellen wir sicher, dass besonders vulnerable Personen weiterhin einen optimalen Impfschutz haben. Mit der Erfahrung des Kreisimpfzentrums bzw. des mobilen Impfteams können die Impfungen schnell durchgeführt werden. In sechs Einrichtungen ist zudem das Mobile Impfteam des Landkreises im Einsatz. Anders als zu Beginn der Impfkampagne ist aktuell ausreichend Impfstoff vorhanden“, so Norbert Weiser, Leiter des Kreisimpfzentrums.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kreis-calw.de/kiz.

Bildunterschrift: Auffrischimpfungen starten ab dem 1. September 2021.

Bildquelle: Landratsamt Calw.