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Landratsamt Haus C Welle
10.11.2021

Fall- und Kontaktpersonenmanagement im Landkreis Calw ab Donnerstag angepasst

Fokus auf vulnerable Gruppen und große Ausbruchsgeschehen 

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich seit Anfang November noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Trotzdem gilt für sie wie auch die Haushaltsangehörigen weiterhin die entsprechende Absonderungspflicht, die auch von den Behörden kontrolliert wird.

Der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger steht immer an oberster Stelle. Deshalb hat das Gesundheitsamt des Landratsamts Calw im Vergleich zum Vorgehen auf Landesebene noch einige Tage länger positiv Getestete kontaktiert. Hierdurch soll ein geordneter Übergang in Absprache mit den Kooperationspartnern wie den Ordnungsämtern gelingen. Nun wird ab Donnerstag, 11. November 2021 das Fall- und Kontaktpersonenmanagement umgestellt – zumal mit Blick auf die steigenden Fallzahlen eine Kontaktpersonennachverfolgung wie bisher nicht mehr zu stemmen ist.

„Die Strategie der Landesregierung ist klar: Es wird wieder mehr auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gesetzt. Es liegt also an uns allen, dass die Zahlen nicht noch stärker ansteigen. Bitte halten Sie sich wieder konsequenter an die allgemeinen Hygieneregeln und lassen Sie sich impfen. So schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen vor schweren Krankheitsverläufen“, so Landrat Helmut Riegger. 

Es gelten folgende Empfehlungen und rechtliche Regelungen:

  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
  • Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
  • Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
  • durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
  • durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
  • Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
  • Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.   

Eine Übersicht, wie Sie sich im Falle eines positiven Tests verhalten sollten, finden Sie im Anhang sowie unter FAQ Selbsttests: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)