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Landratsamt Haus C Welle
18.08.2021

Fehler auf Stimmzettel für die Bundestagswahl im Wahlkreis Calw behoben

Zugeschickte Briefwahlunterlagen bleiben gültig

Das Landratsamt Calw teilt mit, dass sich in den bereits gedruckten und ausgelieferten Stimmzetteln des Wahlkreises Calw Fehler bei einem Parteinamen bzw. bei der Kurzbezeichnung einer Partei eingeschlichen hatten. Konkret ist auf dem fehlerhaften Stimmzettel als Parteiname aufgeführt: „Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei Team Todenhöfer“. Richtig ist: „Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei“. Auch wurde fälschlicherweise bei der Kurzbezeichnung zwischen „Klimaliste“ und „BW“ ein Leerzeichen eingefügt. Richtig ist die Kurzbezeichnung „KlimalisteBW“.

Die fehlerhaften Stimmzettel wurden in Gemeinden des Landkreises Calw bereits an Wahlberechtigte ausgegeben, die Briefwahlunterlagen beantragt hatten. Im Landkreis Freudenstadt wurden noch keine Stimmzettel verteilt, weshalb die dort wohnhaften Wahlberechtigten nicht betroffen sind.

Falls Wahlberechtigte im Landkreis Calw bereits per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, bleibt die Stimmabgabe in jedem Fall gültig. Auch ein Stimmzettel mit einem Schreibfehler ist ein amtlicher Stimmzettel. Das Wahlgeheimnis ist in jedem Fall gewahrt, da das zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse festgelegte Verfahren keine Rückschlüsse auf den Wähler bzw. den von ihm zur Stimmabgabe verwendeten Stimmzettel zulässt. 

Wahlberechtigte im Landkreis Calw, an die die fehlerhaften Stimmzettel bereits ausgegeben wurden, erhalten – sofern noch keine Briefwahl erfolgt ist – die Möglichkeit, bei den betreffenden Wahlämtern neue Stimmzettel anzufordern, gegen Rückgabe des alten Stimmzettels, der nicht gekennzeichnet sein darf. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

Wie die stellvertretende Kreiswahlleiterin, Carola Knecht, berichtet, müssen die Stimmzettel neu gedruckt werden, was derzeit mit Hochdruck organisiert werde. Briefwahlunterlagen werden erst wieder ausgegeben, wenn die neuen Stimmzettel in Kürze bei den Gemeinden vorliegen. Damit erhalten alle Wahlberechtigten, die von nun an Briefwahlunterlagen beantragen – wie natürlich die Wählerinnen und Wähler in den Wahllokalen am 26. September 2021 – die fehlerfreien Exemplare.