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Landratsamt Haus C Welle
25.06.2021

Kinderfreizeitbonus aus dem Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona«

Freizeitbonus von einmalig 100 Euro je Kind im August

Angebote für Kinder und Jugendliche konnten im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nur sehr eingeschränkt stattfinden. Aus diesem Grund sollen mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ nun einen Kinderfreizeitbonus geben.

Der Kinderfreizeitbonus soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Angebote zur Freizeitgestaltung, insbesondere in den Ferien, wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Dieser wird von der Familienkasse ausgezahlt. An Bezieherinnen und Bezieher des Kinderzuschlags soll der Bonus automatisch ausgezahlt werden. Davon umfasst sind auch Fälle, in welchen neben dem Kinderzuschlag auch Wohngeld bezogen wird.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.