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Landratsamt Haus C Welle
20.07.2021

Kreis Calw ab Mittwoch in Inzidenzstufe 2

7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen über 10 / Änderungen für private Zusammenkünfte 

In den vergangenen fünf Tagen lag die Sieben‐Tage‐Inzidenz im Landkreis Calw jeweils über dem Schwellenwert von zehn. Wie das Landratsamt am Dienstag, 20.07.2021, bekanntgegeben hat, gelten damit ab Mittwoch, 21. Juli die Regelungen der Inzidenzstufe zwei.

Damit sind private Zusammenkünfte nur noch mit 15 Personen aus vier Haushalten erlaubt, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genese nicht mitgezählt werden. Bei Veranstaltungen und Sportwettkämpfen wird die Teilnehmerzahl auf 750 Personen im Freien und 250 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Mit 3G‐Nachweis (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) können auch weiterhin 60 Prozent der Raumkapazität belegt werden. Private Feiern sind nur noch mit 200 Personen möglich. Zudem ist ein Diskothekenbetrieb nicht mehr gestattet und das Rauchen in der Gastronomie nur noch im Freien zulässig.

In Krankenhäusern müssen Besucherinnen und Besucher ebenfalls einen 3G-Nachweis vorlegen. Zudem gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Die aktuellen Bekanntmachungen finden Sie unter www.kreis-calw.de/Amtliche-Bekanntmachungen. Eine informative Übersicht finden Sie unter https://www.kreis-calw.de/corona-status.

Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.