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Landratsamt Haus C Welle
04.12.2020

Kreisverwaltung erlässt neue Allgemeinverfügung zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus

Veranstaltungen und besondere Verkaufsveranstaltungen des Einzelhandels ab Samstag untersagt

Da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Calw weiterhin sehr dynamisch entwickelt und der Inzidenzwert zum dritten Mal in Folge den Grenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Inzidenz 04.12.2020: rund 219) überschritten hat, verfügt die Landkreisverwaltung – unabhängig von der Teilnehmerzahl – die Untersagung von Veranstaltungen sowie besonderen Verkaufsveranstaltungen des Einzelhandels.

Ausgenommen sind Veranstaltungen im religiösen Kontext, Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete. Ferner gilt die Verfügung nicht für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen – insbesondere Veranstaltungen und Sitzungen von Gemeinderäten und dem Kreistag sowie Gerichtsverhandlungen. Ebenfalls nicht berührt von diesem Veranstaltungsverbot sind Zusammenkünfte, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
stehen.

Zu den untersagten Verkaufsveranstaltungen des Einzelhandels zählen besondere Aktionen wie beispielsweise lange Einkaufsnächte oder verkaufsoffene Sonntage.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Calw unter https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen bzw. www.kreis-calw.de/corona einsehbar und tritt am Samstag, 5. Dezember 2020, in Kraft. Sie tritt automatisch außer Kraft, sobald der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Calw von 200 pro 100.000 Einwohner an zehn aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Der Landkreis Calw wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf seiner Website unter www.kreis-calw.de hinweisen.

„Uns ist bewusst, dass die mit diesen Regelungen verbundenen weiteren Einschränkungen gerade in der Vorweihnachtszeit keine Begeisterungsstürme auslösen werden. Aber mit Blick auf das Erreichen immer neuer Höchstwerte und dem nun mehrtägigen Überschreiten der 200er-Inzidenz, das sich nicht zuletzt auch auf die Auslastung der ohnehin schon stark beanspruchten Gesundheitseinrichtungen auswirkt, müssen wir zwingend tätig werden“, erläutert Landrat Helmut Riegger. Zudem appelliert er nochmals eindringlich an die Bevölkerung, die bekannten Coronaschutzmaßnahmen zu befolgen und Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts soweit wie möglich zu reduzieren.

Wie am gestrigen Donnerstag (3. Dezember 2020) in Form einer Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg bekannt gegeben wurde, hat sich die Corona-Lenkungsgruppe der Landesregierung auf nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Hotspot-Gebieten geeinigt. Dazu zählen Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Da der diesbezügliche Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg bisher nicht vorliegt, ist noch nicht bekannt, wann und in welcher konkreten Ausgestaltung entsprechende Regelungen im Kreis Calw in Kraft treten sollen.