Direkt zu:
Landratsamt Haus C Welle
09.03.2021

Landkreis steht zu Öffnungsschritten

Lückenlose Fallzahlerfassung ist eine Selbstverständlichkeit 

Die seit gestern gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht einen Stufenplan vor, nach dem die einschränkenden Regelungen abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen gelockert werden. Gemäß § 20 Abs. 7 Satz 2 der Verordnung kann das Gesundheitsamt dabei bei der Bewertung der Inzidenzwerte die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen bewerten. Diese gesetzlich vorgesehene Bewertung hat die Landkreisverwaltung vorgenommen und auf Grundlage einer bereinigten 7-Tages-Inzidenz weitere Lockerungen wie die komplette Öffnung des Einzelhandels ermöglicht. Dabei wurden nicht diffuse, klar eingrenz- und nachverfolgbare Infektionsgeschehen in Einrichtungen oder festen Kollektiven herausgerechnet.

„Der Vorwurf der Mauschelei hat uns doch einigermaßen überrascht“, so Landrat Helmut Riegger. „Wir setzen um, was die neue Verordnung der Landesregierung vorsieht. Unser Gesundheitsamt ist jederzeit – wie schon während der gesamten Pandemie – in der Lage, eine vollständige Kontaktpersonennachverfolgung zu gewährleisten. Wir haben in Teilen ein diffuses Infektionsgeschehen, in maßgeblichen Teilen aber auch ein abgrenzbares Ausbruchsgeschehen, welches wir unter Kontrolle haben. Beides können wir fallscharf voneinander abgrenzen. Sollte das diffuse Infektionsgeschehen weiter ansteigen, müssen die Lockerungen selbstverständlich wieder zurückgenommen werden. Insofern kann ich nur ausdrücklich zu einem umsichtigen Vorgehen unter Berücksichtigung der bekannten Hygieneregelungen aufrufen.“

Die bereinigte Inzidenz wird immer mit der abendlichen Fallzahlmeldung sowie zeitnah über das Dashboard veröffentlicht.