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Landratsamt Haus C Welle
15.03.2021

Lockerungen im Einzelhandel müssen zurückgenommen werden

Sozialministerium weist Landkreis an

Auf Weisung des Sozialministeriums Baden-Württemberg, die Inzidenz und deren Berechnungsmethode zu überprüfen, müssen Lockerungen im Landkreis Calw teilweise wieder zurückgenommen werden. Mit Blick auf das wieder dynamischere Infektionsgeschehen im Landkreis hätte auch die bereinigte Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert über 50/100.000 Einwohner ausgewiesen.

„Wir sind weiterhin der Auffassung, dass nicht die reinen Inzidenzwerte ausschlaggebend für Lockerungen sein dürfen. Vielmehr sollte auch die Anzahl der Testungen und die lückenlose Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Infektionsketten berücksichtigt werden. Der kleinteilige Einzelhandel im Landkreis Calw ist nicht die Ursache für steigende Infektionszahlen. Diese setzen viel mehr ihre Hygienekonzepte vorbildlich um“ stellt Landrat Helmut Riegger klar.

Dieses Vorgehen wurde den Gewerbevereinen und den Bürgermeistern des Landkreises mitgeteilt, um weitere Schritte zu veranlassen.

Folgende Lockerungen müssen somit mit Gültigkeit ab Mittwoch, 17. März 2021 zurückgenommen werden:

-              Öffnung des kompletten Einzelhandels. „Click & Meet“ ist selbstverständlich weiterhin möglich.

-              Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahre anbieten.

-              Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt.

-              Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.

Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Calw am 15.03.2021 erlassen und ist über die Website www.kreis-calw.de abrufbar.