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Landratsamt Haus C Welle
28.10.2021

Schülerinnen und Schüler gelten auch in den Herbstferien als getestet

In der kommenden Woche sind in Baden-Württemberg Herbstferien. 

Das Kultusministerium weist unter https://km-bw.de/faq-corona darauf hin, dass, wie schon in den Sommerferien, Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler der Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule auch während der Herbstferien von der Testpflicht ausgenommen sind. Die Voraussetzung ist, dass sie keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.

Der für den Zutritt zu Angeboten und Einrichtungen erforderliche Nachweis kann während der Ferienzeit etwa durch den Schülerausweis, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo erfolgen. Die Corona-Verordnung nimmt diesbezüglich keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Insoweit wird weiterhin eine pragmatische Lösung für Familien gewählt. Diese wird damit begründet, dass sich Kinder während der nur wenige Tage dauernden Ferien mehr im Familienverbund aufhalten und in der Regel weniger Kontakte haben als während der Schulzeit. Es wird gleichwohl empfohlen, dass sich Schülerinnen und Schüler auch in der Ferienzeit testen lassen. Für Schülerinnen und Schüler über 12 Jahren gilt seit dem 16. August 2021 eine Impfempfehlung der STIKO.