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Landratsamt Haus C Welle
28.06.2021

Weitere Öffnungsschritte im Kreis Calw durch neue Corona-Verordnung

Ab Montag gilt Inzidenzstufe 2 des Landes – Inzidenzstufen als Richtwert für Veranstaltungen, Gastronomie, Sport und Einzelhandel

Mit Beschluss vom 25. Juni 2021 hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, die Änderungen zum 28. Juni mit sich bringt. Der Landkreis Calw stellt mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2021 fest, dass im Kreis Calw aufgrund der aktuellen Inzidenzen ab dem 28. Juni die Regelungen der Inzidenzstufe 2 gültig sind.

„Die weiteren Spezifizierungen sind im Hinblick auf die bundesweit sinkenden Inzidenzen die logische Folge“, sagt Landrat Helmut Riegger. „Besonders im Hinblick auf private Veranstaltungen ist die Unterteilung in Inzidenzstufen sinnvoll. So können beispielsweise Hochzeiten oder Geburtstage in einem gewissen Rahmen stattfinden“, so der Landrat. „Trotz der Lockerungen gilt weiterhin ausdrücklich, sich an bestehende Hygienevorschriften zu halten. Nur so können wir die Zahlen auch zukünftig auf einem niedrigen Niveau halten. Die Delta-Variante breitet sich besorgniserregend schnell aus und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Lassen Sie sich impfen, wenn Sie können. Die Impfung bietet Ihnen und Ihren Mitmenschen den größtmöglichen Schutz.“

Maßgeblich für die Inzidenzstufen ist, dass der Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten wurde. Die Inzidenzstufen gelten dann jeweils am nächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung.

Inzidenzstufen ab dem 28. Juni 2021

Die Regelungen für die jeweiligen Stufen sind der PDF-Datei finden Sie hier.

  • Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;

Treffen sind mit maximal 25 Personen ohne Begrenzung der Haushalte erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl hinzu.

  • Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;

Treffen sind mit maximal 15 Personen aus nicht mehr als 4 Haushalten möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich können bis zu 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten hinzukommen („Kindergeburtstagregel“).

  • Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;

Treffen sind mit maximal 15 Personen aus nicht mehr als 4 Haushalten möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich können bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten hinzukommen („Kindergeburtstagregel“).

  • Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.

Treffen sind mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen (hier zählen auch Sonn- und Feiertage) über 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag erneut die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung.

Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ und unter https://www.kreis-calw.de/corona-status.