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Landratsamt Haus C Welle
16.11.2021

Zugang auf die Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen ab 18. November nur noch mit 3G-Nachweis möglich

In den letzten Wochen ist im Landkreis Calw – wie auch im gesamten Bundesgebiet – ein ungebrochener Anstieg der Infektions- und Intensivbelegungszahlen zu verzeichnen und die Inzidenzzahlen zeigen immer wieder neue Höchststände. 

Vor diesem Hintergrund hat die AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH (AWG) beschlossen, die Zugangsregelungen für die Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen zu verschärfen. So ist ab Donnerstag, 18. November 2021 ein Zugang nur noch mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder Vorliegen eines negativen Schnelltests) möglich. Entsprechende Nachweise sind auf Nachfrage von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vorzuzeigen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske bleibt zudem weiterhin bestehen. Dieselben Regelungen gelten auch für die Verwaltung der AWG in Nagold.

Bei Fragen zur Zugangsregelung auf die Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen oder auch die Verwaltung gibt die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 30 30 839 oder der E-Mail-Adresse kontakt@awg-info.de gerne Auskunft. Weitere Informationen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Calw sind auch auf der Website der AWG unter www.awg-info.de erhältlich.

Bildunterschrift: Grünes Licht für den Zutritt zu den Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen nur noch mit 3G-Nachweis

Bildquelle: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH