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Landratsamt Haus C Welle
12.11.2021

Zutritt zum Landratsamt ab Montag nur noch mit 3G-Nachweis möglich

Verschärfte Regelungen als Reaktion auf hohe Infektionszahlen 

In den letzten Wochen ist im Landkreis Calw – wie auch im gesamten Bundesgebiet – ein ungebrochener Anstieg der Infektions- und Intensivbelegungszahlen zu verzeichnen und die Inzidenzzahlen zeigen immer wieder neue Höchststände. Der Landkreis Calw liegt inzwischen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 367,2 (Stand: 10.11.2021).

Vor diesem Hintergrund hat sich die Landkreisverwaltung dazu entschieden, die Zugangsregelungen für den Publikumsverkehr im Landratsamt zu verschärfen. So ist ab Montag, 15. November 2021 ein Zutritt zum Landratsamt nur noch mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder Vorliegen eines negativen Schnelltests) möglich. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang, der wie bislang ausschließlich über das Haus C (Zulassung) erfolgt, kontrolliert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske bleibt bestehen. „Mit großer Sorge beobachten wir einen drastischen Anstieg der Infektionszahlen und gleichzeitig eine äußerst prekäre Situation in unseren Krankenhäusern. Da der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger für uns an erster Stelle steht, sind die Anpassungen der Zugangsregelungen im Landratsamt für uns alternativlos“, so Landrat Helmut Riegger.

Ihre Kfz-Zulassung sowie Führerscheinanträge können Sie auch online und damit bequem von zu Hause aus erledigen. Für eine Kfz-Zulassung müssen Sie nicht persönlich im Landratsamt erscheinen, sondern können sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Dies gilt in der Regel auch für Führerscheinangelegenheiten. Die Anträge und Formulare finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-calw.de unter der Rubrik Fahrzeugwesen. Wenn Sie für eine Führerscheinangelegenheit oder zur Kfz-Zulassung ins Landratsamt kommen, erscheinen Sie bitte nach Möglichkeit alleine.

Eine Befreiung der Regelung ist nur in begründeten, besonderen Ausnahmefällen möglich. Dies ist in Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Landratsamts vor dem Termin zu vereinbaren. Die Regelung ist zunächst befristet bis zum Jahresende. Je nach pandemischer Lage kann die Maßnahme unmittelbar aufgehoben oder verlängert werden.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sind abrufbar unter: https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Service/Informationen-zum-Coronavirus/.