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Ambulante Lerntherapie nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII

Die ersten Schritte

Wenn Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Lerntherapie für Ihr Kind beantragt werden soll, finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Unterlagen.

Die ärztliche Stellungnahme

Für die Antragsstellung bei der Jugendhilfe benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme oder eine fachärztliche Diagnostik zur Feststellung der Abweichung der seelischen (psychischen) Gesundheit Ihres Kindes. Diese sollte nicht älter als 12 Monate sein.

Diese Feststellung erfolgt durch

  • eine/n Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik, psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder
  • einen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/in oder
  • eine/n Arzt/Ärztin oder psychologischen Psychotherapeuten/in, der/die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.

    Falls Ihnen bislang keine Diagnose vorliegt, lassen Sie bitte dieses Formular von Ihrem Facharzt ausfüllen. 

    Bitte füllen Sie in jedem Fall auch die Entbindung von der Schweigepflicht aus.

    Fachärzte finden Sie auf der Seite des KVBW oder des Patientenservice (116117.de)

Schulbericht und weitere notwendige Unterlagen

Um die Voraussetzungen zu prüfen, benötigt die Jugendhilfe noch folgende Unterlagen

  • Schulbericht
    (Bitte lassen Sie diesen von dem/der Klassenlehrer/in ausfüllen und direkt an uns schicken)
  • Schulzeugnisse
  • Berichte von in Anspruch genommener Beratung/Therapie - wenn vorhanden

Antragstellung

Haben Sie alle notwendigen Unterlagen (Diagnose, Berichte, Schweigepflichtsentbindung) beisammen?

Dann füllen Sie bitte diesen Antrag vollständig aus.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.

Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Landratsamt Calw
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Vogteistraße 42-46
75365 Calw

Wie geht es weiter?

Nachdem Sie den Antrag mit allen Unterlagen eingereicht haben, werden diese von der zuständigen Stelle geprüft.

Der Soziale Dienst setzt sich nach interner Prüfung mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für das Erstgespräch. 

Ihre Ansprechpartner

  

Jeanette Eßer

Jeanette.Esser@kreis-calw.de

Karen-Johanna Mohr

Karen-Johanna.Mohr@kreis-calw.de

Melanie Steegmüller

Melanie.Steegmueller@kreis-calw.de

Natalie Teufel

Natalie.Teufel@kreis-calw.de

Corinna Zimmermann Corinna.Zimmermann@kreis-calw.de

Das Wichtigste in Kürze

Um einen Antrag auf eine Hilfe nach § 35a SGB VIII zu stellen, brauchen Sie immer mindestens folgende Unterlagen:

  • Ärztliche Stellungnahme / Diagnose
  • Berichte von Schulen bzw. Kindertagesstätten
  • Schweigepflichtsentbindung
  • von allen Erziehungsberechtigten unterschriebener Antrag

Die Anträge und alle Formulare finden Sie unter den jeweiligen blauen Balken.