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Soziale Entschädigungen

Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 DS-GVO Abteilung Gesundheit und Versorgung - Soziale Entschädigungen

Personen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft wegen eines besonderen Opfers oder aus sonstigen Gründen einstehen muss, haben einen Anspruch auf angemessene wirtschaftliche Versorgung.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören vor allem

 Anträge:

 Kriegsopfer: (BVG)

Wehrdienstopfer: (SVG)

Zivildienstopfer: (ZDG)

Impfgeschädigte: (IfSG)

Opfer von Gewalttaten: (OEG)

Gewahrsamsopfer (SED-Unrechtsbereinigungsgesetz):